DIESE RAHMENVEREINBARUNG FÜR BITDEFENDER-UNTERNEHMENSLÖSUNGEN UND -SERVICES WIRD ZWISCHEN DEM ANBIETER DER SERVICES, BITDEFENDER („BITDEFENDER“), ALS ANBIETER DER BITDEFENDER-UNTERNEHMENSLÖSUNGEN UND -SERVICES, UND DEM KUNDEN („KUNDE“) UND GEMEINSAM („DIE PARTEIEN“) ABGESCHLOSSEN.
DIE RAHMENVEREINBARUNG FÜR BITDEFENDER-UNTERNEHMENSLÖSUNGEN UND SERVICES BILDET ZUSAMMEN MIT DEN ANHÄNGEN/ANHÄNGEN UND/ODER LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN SOWIE DER DATENSCHUTZRICHTLINIE UND JEGLICHER DEM KUNDEN VORGELEGTER GESCHÄFTSDOKUMENTATION DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG DER LÖSUNGEN UND SERVICES VON BITDEFENDER, IM FOLGENDEN ZUSAMMEN ALS „VEREINBARUNG“ BEZEICHNET.
DER KUNDE ERKLÄRT UND BESTÄTIGT IM NAMEN SEINES UNTERNEHMENS, DASS ER DIE FÄHIGKEIT UND BEFUGNIS HAT, DAS UNTERNEHMEN AN DIESE VEREINBARUNG ZU BINDEN, UND DASS ER ALLE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND DAMIT EINVERSTANDEN IST, AN SIE GEBUNDEN ZU SEIN.
WENN ES SICH BEI DEM KUNDEN UM EINEN MSP HANDELT, DER IM NAMEN SEINER KUNDEN HANDELT, IST DER MSP VERPFLICHTET, SEINE KUNDEN ZU INFORMIEREN UND DEREN ZUSTIMMUNG ZU DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINZUHOLEN.
WENN DER KUNDE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIERT, KANN DER KUNDE KEINE LÖSUNGEN UND SERVICES VON BITDEFENDER VERWENDEN. INDEM DER KUNDE „FORTFÄHRT“ ODER DIE LÖSUNGEN UND SERVICES VON BITDEFENDER VERWENDET ODER DEREN VERWENDUNG AUF IRGENDEINE WEISE EINLEITET, BEKUNDET DER KUNDE, DASS ER DIESE BEDINGUNGEN VOLLUMFÄNGLICH VERSTANDEN HAT UND AKZEPTIERT.
WENN DER KUNDE NICHT MIT ALLEN DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, MUSS DER KUNDE EINE ABLEHNUNGS-E-MAIL AN LEGAL@BITDEFENDER.COM SENDEN.
DIESE VEREINBARUNG IST VERBINDLICH AB DEM DATUM, AN DEM DER KUNDE SIE AKZEPTIERT, ODER AB DEM DATUM, DAS IN DER GESCHÄFTSDOKUMENTATION ANGEGEBEN IST, JE NACHDEM, WELCHES DATUM FRÜHER LIEGT.
Ein Mitarbeiter oder anderer Erfüllungsgehilfe einer Organisation, einschließlich eines MSPs (Managed-Service-Anbieter), Wiederverkäufers oder Auftragnehmers, der Lösungen und Services von Bitdefender installiert oder registriert, muss ein Vertreter der betreffenden Organisation sein und dieser Vereinbarung im Namen der Organisation zustimmen, bevor die Lösungen und Services von Bitdefender eingesetzt werden dürfen. Bitte drucken Sie diese Vereinbarung aus, und bewahren Sie ein Exemplar elektronisch.
Diese Vereinbarung stellt die vollständige rechtswirksame Vereinbarung zwischen dem Kunden und Bitdefender zur Initialisierung und Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Dienste dar. Diese Vereinbarung ersetzt alle schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Übereinkünfte und Mitteilungen zwischen dem Kunden und Bitdefender. Alle mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, die im Rahmen dieser Vereinbarung Einkäufe tätigen, Services nutzen oder darauf zugreifen, von der Nutzung aller hier aufgeführten Lösungen und Services profitieren, sind an alle Bestimmungen dieser Vereinbarung gebunden und müssen diese einhalten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bleibt die Organisation, die dieser Vereinbarung zustimmt, für die Handlungen und Unterlassungen der mit ihr verbundenen Unternehmen verantwortlich.
I. DEFINITIONEN
„Zugriffsschlüssel“ bezeichnet jeden Benutzernamen und jedes Passwort oder andere Zugangsdaten, die der Kunde oder Benutzer angeben muss, wenn er über eine verschlüsselte Plattform auf die Bitdefender-Lösungen und -Services zugreift.
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet eine Organisation, die der Kunde, soweit zutreffend, direkt oder indirekt besitzt oder kontrolliert, und jedes Mutterunternehmen, das diese besitzt oder kontrolliert, und jedes Unternehmen, das von dem Mutterunternehmen kontrolliert wird. Im Rahmen dieser Definition bezeichnet „kontrollieren“ das direkte oder indirekte wirtschaftliche Eigentum an mehr als fünfzig Prozent (50 %) der Stimmrechtsanteile an einer Organisation (und damit das Stimmrecht bei der Wahl von Mitgliedern der Geschäftsleitung oder anderen Führungsorganen).
„Autorisierter Benutzer“ bezeichnet eine Person, die vom Kunden zur Verwaltung der Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services autorisiert wird.
„Beta-Lösung/Early-Access-Lösung/Evaluierungslösung/Testversion“ bezeichnet jede Test- oder Evaluierungslösung oder kostenfrei angebotene Version der Lösungen und Services von Bitdefender, soweit verfügbar, und jegliche Lösung, die als Beta, Testversion, Early Access oder andere Evaluierungsform gekennzeichnet oder anderweitig bezeichnet wird, unabhängig davon, ob eine Zahlung erfolgt ist.
„Bitdefender Offensive Security Services“ gemäß Definition in Anlage C – Besondere Bedingungen für Bitdefender Offensive Security Services und Cybersecurity Advisory Services.
„Bitdefender-Lösungen“ bezeichnet zusammenfassend Bitdefender-Software, -Lösungen und zugehörige Services für die in der Geschäftsdokumentation bezeichneten Unternehmen und kann zugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation sowie jegliche Software-Updates und technische Unterstützung umfassen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, kann Bitdefender die Funktionen, Beschreibungen und/oder Mindestsystemanforderungen ändern, um die Qualität und den Inhalt der Bitdefender-Lösungen und/oder -Services kontinuierlich zu verbessern.
„Geschäftsdokumentation“ bezeichnet alle Auftragsbestätigungen, Angebote oder Leistungsbeschreibungen, die vom Kunden und Bitdefender oder seinen Channel Partnern unterzeichnet wurden.
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet nicht öffentlich zugängliche Informationen in jeglicher Form, die sich im Besitz des Empfängers befinden, unabhängig von der Art des Erwerbs, die der Offenlegende dem Empfänger als vertraulich bezeichnet oder die dem Empfänger aufgrund der Art der offengelegten Informationen und/oder der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertrauliche Informationen bekannt sein sollten.
„Kunde“/ "Auftraggeber " bezeichnet jede juristische Person als Endkunde und jeden MSP (Managed-Service-Anbieter) als Auftragnehmer des Endkunden, der diese Vereinbarung unterzeichnet und Bitdefender-Lösungen und -Services bei Bitdefender oder seinen autorisierten Wiederverkäufern oder Vertriebspartnern bestellt hat, sowie verbundene Unternehmen des Kunden, die eine Bestellung im Rahmen dieser Vereinbarung aufgeben, Bitdefender-Lösungen und -Services für ihren internen Gebrauch und nicht für den Weitervertrieb verwenden oder darauf zugreifen. Im Folgenden sind Verweise auf den Auftragnehmer des Kunden oder das Material des Kunden im gleichen Sinne wie beim Auftraggeber zu verstehen.
„Auftragnehmer des Kunden“ bezeichnet jeden Dienstleister (natürliche oder juristische Person), der (i) im Rahmen dieser Vereinbarung ausschließlich im Namen des Kunden und für den internen Gebrauch des Kunden Zugriff auf die Bitdefender-Lösungen und -Services hat oder diese nutzt, (ii) eine Vereinbarung zur Bereitstellung der Bitdefender-Lösungen und -Services für den Kunden abgeschlossen hat und (iii) Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt.
„Kundenmaterialien“ bezeichnet sämtliche Elemente, Dokumente, Software, Daten oder sonstige Materialien, die der Kunde Bitdefender während der Erbringung der Services durch Bitdefender zur Verfügung stellt.
„Cybersecurity Advisory Services“ gemäß Definition in Anlage C – Besondere Bedingungen für Bitdefender Offensive Security Services und Cybersecurity Advisory Services.
„Dokumentation“ bezeichnet erläuternde Materialien, die schriftliche Anweisungen, Richtlinien oder zugehörige Medien umfassen können, die die Bitdefender-Lösungen und -Services begleiten. Sie können in gedruckter, elektronischer oder Online-Form auf den Bitdefender-Websites zur Verfügung gestellt und von Zeit zu Zeit von Bitdefender geändert werden.
„MDR-Services“ bezeichnet das gesamte Portfolio der Managed Detection and Response-Services von Bitdefender, wie es auf den Bitdefender-Websites oder in anderen relevanten Servicebeschreibungen zur Geschäftsdokumentation dargestellt wird, und es kann zugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation sowie Aktualisierungen und technischen Support, wie hier angegeben, umfassen.
„MDR-Portal“ bezeichnet ein Online-Portal, das den Zugang zu MDR-Services bereitstellt.
„MSP“ (Managed-Service-Anbieter) bezeichnet jeglichen Dienstleister (juristische Person), der (i) im Rahmen dieser Vereinbarung ausschließlich im Namen des Kunden und für den internen Gebrauch des Kunden Zugang zu den Bitdefender-Lösungen und -Services hat oder diese nutzt, (ii) eine Vereinbarung zur Bereitstellung der Bitdefender-Lösungen und -Services für den Kunden abgeschlossen hat und (iii) Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt. Wenn der MSP den Zugang des Kunden zu den Bitdefender-Lösungen und -Services verwaltet, gelten nachstehend alle Verweise auf den Kunden auch für den MSP.
„Professional Services“ bezeichnet alle professionellen Dienstleistungen, die Bitdefender gemäß einer bestimmten Geschäftsdokumentation für den Kunden erbringt. Zu den Professional Services gehören unter anderem, aber nicht auf diese beschränkt: Planung und Design, Offensive Services, Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, Ermittlungs- und Forensik-Services im Zusammenhang mit Bedrohungsakteuren in der Cybersicherheit, Tabletop-Übungen und Penetrationstests der nächsten Generation im Zusammenhang mit Cybersicherheit oder Beratungsdienste, wie sie auf Bitdefender-Websites oder in der Geschäftsdokumentation dargestellt werden.
„Bestellung“ oder „Auftrag“ bezeichnet jede Bestellung oder sonstige Geschäftsdokumentation, mit der der Kunde Bitdefender-Lösungen und/oder -Services bestellt.
„Services“ bezeichnet zusammenfassend alle Dienstleistungen wie MDR-Service, Professional Services, Offensive Security Services, Cybersecurity Advisory Services und Cybersecurity Warranty Service sowie alle anderen Services, die dem Kunden von Bitdefender, seinen verbundenen Unternehmen oder einem ihrer Anbieter oder Dienstleister angeboten werden und in der Geschäftsdokumentation angegeben sind.
„Startdatum“ bezeichnet den Tag der Aktivierung der Bitdefender-Lösungen oder -Services durch den Kunden, spätestens jedoch 60 (sechzig) Tage nach dem Datum der Bestellung, die der Handelspartner im Bestellsystem von Bitdefender aufgegeben hat.
„Leistungsbeschreibung“ bezeichnet ein ggf. von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument, in dem die vom Kunden erworbenen Bitdefender-Services detailliert aufgeführt sind, einschließlich der Beschreibung der Bitdefender-Services, der Stückzahlen, des Start- und Enddatums, der damit verbundenen Entgelte, wenn es eine direkte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Bitdefender ist, sowie anderer damit zusammenhängender Details. Wenn im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung mehrere Leistungsbeschreibungen unterzeichnet werden, unterliegt jede Leistungsbeschreibung dieser Vereinbarung. Leistungsbeschreibungen müssen für die Professional, die Offensive Security Services und die Cybersecurity Advisory Services unterzeichnet werden.
„Technische Daten“ bezeichnet alle elektronischen Daten, die bei Bitdefender gespeichert sind oder die der Kunde im Rahmen der Nutzung der Bitdefender-Lösungen oder -Dienste an Bitdefender übermittelt, wie z. B. Daten oder Geräteinformationen, hauptsächlich, aber nicht beschränkt auf Daten oder Geräteinformationen im Zusammenhang mit Bedrohungen, bösartigen Websites und/oder Dateinamen, URLs, C&C-IP-Adressen, Hash-Werte verschiedener Viren und Malware-Bedrohungen, die: (i) Bitdefender beim Kunden erfasst hat; (ii) anonymisiert werden, wenn bekannt ist, dass diese Daten als personenbezogene Daten betrachtet werden können, mit Ausnahme von IP-Adressen, Mac-Adressen, Computernamen, Befehlszeilen, Dateinamen, URLs oder dergleichen (sodass es sich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen nicht mehr um personenbezogene Daten handelt); (iii) nicht mit personenbezogenen Daten in Verbindung gebracht werden können; und (iv) von Bitdefender benötigt werden, um den von Bitdefender-Lösungen geleisteten Sicherheitsschutz zum Nutzen des Kunden und der Bitdefender-Kunden zu erweitern und die Funktionalität oder Leistung der Bitdefender-Technologien zu verbessern und zu messen.
„Update“ bezeichnet eine Aktualisierung der Erkennungsdaten bzw. der Bitdefender-Lösungen, oder eine Korrektur, eine Aktualisierung, ein Upgrade, ein Patch oder eine anderweitige Änderung oder Ergänzung, die dem Kunden nach alleinigem Ermessen von Bitdefender bisweilen zur Verfügung gestellt wird, jedoch ausschließlich aller Updates, die für ein gesondertes Entgelt vertrieben und lizenziert werden.
„Upgrade“ bezeichnet eine Erweiterung oder Verbesserung der Funktionalitäten der Bitdefender-Lösungen, die dem Kunden nach alleinigem Ermessen von Bitdefender bisweilen zur Verfügung gestellt wird, jedoch ausschließlich aller neuen Versionen oder Software und/oder Upgrades, die für ein gesondertes Entgelt vertrieben und lizenziert werden.
„Benutzer“ bezeichnet Mitarbeiter des Kunden, unabhängige Berater oder andere Personen des Kundenunternehmens, die die Bitdefender-Lösungen und -Services, die dem Kunden nur zu internen Zwecken verfügbar gemacht werden, nutzen, Zugriff darauf haben oder daraus Nutzen ziehen.
„Gültigkeitsdauer“ bezeichnet die Zeitspanne, in der der Kunde das Recht hat, Bitdefender-Lösungen oder -Services zu nutzen. Diese beginnt mit dem Startdatum, wie in der Geschäftsdokumentation angegeben, unabhängig von der Anzahl der Benutzer, die der Kunde nutzen darf, und gilt für den in der Geschäftsdokumentation festgelegten Zeitraum, für den sie erworben wurden, ungeachtet dessen, ob sie tatsächlich genutzt werden oder nicht.
II. BESTELL- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Bestellungen
1.1. Der Kunde bestellt Bitdefender-Lösungen und -Services bei einem Bitdefender-Partner (Wiederverkäufer oder Vertriebspartner), wobei die Preise und Zahlungsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Bitdefender-Partner gesondert vereinbart werden. Alternativ kann der Kunde Bestellungen direkt bei Bitdefender vornehmen, wenn dies zuvor von Bitdefender genehmigt wurde. In solchen Fällen schließen die Vertragsparteien eine gesonderte Bestellung oder Leistungsbeschreibung ab, die die Bitdefender-Lösungen oder -Services, die Mengen, Abonnementdauer, Preise und die damit verbundenen Zahlungsangaben enthält und dieser Vereinbarung unterliegt.
1.2. Alle Bestellungen, die der Kunde aufgibt, unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung, und wenn die Bestellung bei einem Bitdefender-Partner vorgenommen wird, auch den mit diesem Bitdefender-Partner vereinbarten Bedingungen.
1.3. Nur Bestellungen/Geschäftsdokumentation mit transaktionsspezifischen Bedingungen, in denen die bestellten Bitdefender-Lösungen und/oder -Services, die Menge, der Preis, die Zahlungsbedingungen, die Dauer und die Kontaktinformationen für die Abrechnung/Bereitstellung angegeben sind (und die, um Missverständnissen vorzubeugen, ausdrücklich alle auf Vordrucken vorliegenden Bedingungen bzw. Standardbedingungen des Kunden oder der Auftragnehmer oder MSPs des Kunden ausschließen), sind gültig bzw. rechtskräftig, es sei denn, eine bestimmte Geschäftsdokumentation wird von einem autorisierten Unterzeichner von Bitdefender unterzeichnet und an den Kunden oder den jeweiligen Wiederverkäufer zurückgesandt. Wenn eine solche Bestellung oder Geschäftsdokumentation unterzeichnet und zugestellt wird, haben nur diejenigen spezifischen Bedingungen für diese spezielle Bestellung, die ausdrücklich die zu ersetzenden Teile dieser Vereinbarung bezeichnen, Vorrang vor allen entgegenstehenden Bedingungen in dieser Vereinbarung, jedoch nur in Bezug auf die Bitdefender-Lösungen und/oder -Services, die in dieser Bestellung bestellt wurden.
1.4. Die Bestellungen bzw. die Geschäftsdokumentation sind nicht stornierbar. Jegliche Bestellung oder Geschäftsdokumentation durch einen Wiederverkäufer unterliegt dieser Vereinbarung.
2. Zahlung und Steuern
2.1. Der Kunde zahlt die Entgelte für Bitdefender-Lösungen und/oder -Services direkt oder indirekt über den betreffenden Bitdefender-Channel Partner, wie in der jeweiligen Bestellung/Leistungsbeschreibung/Auftragsbestätigung/Geschäftsdokumentation festgelegt. Sofern im Auftrag/in der Leistungsbeschreibung/in der Bestellung oder in einer anderen Geschäftsdokumentation nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, zahlt der Kunde die auf jeder Bestellung angegebenen Gebühren und Beträge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Für alle Rechnungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden, und für alle Kreditkonten, bei denen Zahlungsverzug besteht, wird für jeden Monat, in dem die Rechnung nicht bezahlt wird bzw. der Zahlungsverzug besteht, eine Gebühr von 1 % (oder, wenn diese den gesetzlich zulässigen Höchstsatz übersteigt, der höchste gesetzliche Zinssatz nach geltendem Recht) berechnet. Der Kunde erstattet Bitdefender oder seinen Wiederverkäufern alle angemessenen Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die bei Bitdefender oder seinen Wiederverkäufern im Zusammenhang mit dem Eintreiben der ausstehenden Zahlungen entstehen.
2.2. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind bestehende Zahlungsverpflichtungen nicht kündbar und Entgelte und andere gezahlte Beträge sind nicht erstattungsfähig, und die erworbenen Bitdefender-Lösungen und -Services können nicht reduziert oder gegen alternative Services oder Abonnements eingetauscht werden. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich jeglicher anfallenden Umsatz-, Gebrauchs-, Mehrwert-, Quellen- und sonstigen Steuer, unabhängig von deren Bezeichnung. Der Kunde ist verpflichtet, alle diese erhobenen oder auferlegten Steuern und die darin enthaltenen Transaktionen zu zahlen, mit Ausnahme von Steuern, die auf den Erträgen von Bitdefender bzw. seiner Channel Partner oder im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Bitdefender-Mitarbeiter durch Bitdefender basieren. Alle Services und Entgelte werden in der vereinbarten Gültigkeitsdauer in Anspruch genommen. Nicht in Anspruch genommene Entgelte gehen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verloren.
3. Laufzeit
3.1. Die Laufzeit und Dauer dieser Vereinbarung beginnt mit dem Startdatum der Bitdefender-Lösungen und -Services und richtet sich nach der Gültigkeitsdauer der jeweiligen Bitdefender-Lösungen und -Services, wie in der Bestellung oder Geschäftsdokumentation bezüglich der vom Kunden vorgenommenen Bestellung gemäß dieser Vereinbarung angegeben.
3.2. Bei allen Bitdefender-Lösungen und -Services mit Jahresabonnement erhält der Kunde die entsprechenden Aktivierungsschlüssel für die Nutzung der Bitdefender-Lösungen bzw. den Zugriff auf die erworbenen Services gemäß der jeweiligen Geschäftsdokumentation. Der Kunde hat während der Gültigkeitsdauer, die mit dem Abonnementbeginn startet, bestimmte Nutzungsrechte an den Bitdefender-Lösungen. Das in der Geschäftsdokumentation angegebene Datum gilt unabhängig von der Anzahl der Kopien, die der Kunde verwenden darf, und gilt für die gesamte Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf dieser Frist werden die Bitdefender-Lösungen automatisch deaktiviert, und der Kunde hat keinen Anspruch mehr auf Funktions- oder Inhaltsaktualisierungen bei den Bitdefender-Lösungen oder -Services.
3.3. Bei allen Bitdefender-Lösungen und -Services mit monatlichem Abonnement erhält der Kunde Zugriff auf die entsprechenden Bitdefender-Lösungen und/oder -Services, solange er die entsprechenden monatlichen Abonnementgebühren gemäß dieser Vereinbarung und der entsprechenden Geschäftsdokumentation fristgerecht bezahlt. Wenn der Kunde die Gebühr für das Monatsabonnement nicht bezahlt, wird das Konto des Kunden gesperrt.
III. ALLGEMEINE RECHTSGRUNDLAGEN
1. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
1.1. Alle hierin nicht ausdrücklich genannten Rechte sind Bitdefender vorbehalten.
1.2. Die Lösungen und Services von Bitdefender sind durch Gesetze zum Schutz von Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen sowie durch internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Daher ist der Kunde verpflichtet, Bitdefender wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Produkt zu behandeln. Der Kunde darf die zu den Lösungen und Services von Bitdefender gehörenden Druckmaterialien nicht vervielfältigen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Urheberrechtsvermerke in ihrer ursprünglichen Form auf allen erstellten Kopien beizubehalten und beizufügen, unabhängig von dem Medium oder der Form, in dem bzw. in der das Bitdefender-Produkt vorliegt. Der Kunde darf Bitdefender nicht rückentwickeln, de-/rekompilieren, disassemblieren, abgeleitete Werke daraus erstellen, modifizieren, übersetzen oder irgendeinen anderen Versuch unternehmen, den Quellcode der Bitdefender-Lösungen und -Services oder die zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, Dateiformate, Programmierung oder die Funktionalität der Bitdefender-Lösungen und -Services zu rekonstruieren oder zu ermitteln, es sei denn, die für den Kunden geltende nationale Gesetzgebung erlaubt etwas anderes.
1.3. Alle Rechte, Rechtsansprüche und Ansprüche sowie alle Urheberrechte an und bezüglich der Bitdefender-Lösungen und -Services (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Know-how, Bilder, Fotos, Logos, Daten, Liefergegenstände, Animationen, Videos, Audios, Musik, Text und „Applets“, die in den Bitdefender-Lösungen und -Services enthalten sind) sowie bezüglich der zugehörigen Druckmaterialien liegen bei Bitdefender oder seinen Lizenznehmern, mit der Maßgabe, dass alle Rechte, Rechtsansprüche und Ansprüche an und bezüglich bestimmter Software von Dritten, die in den jeweils im Bereich „Über“ bzw. „Info“ der Software veröffentlichten Lizenzbedingungen von Open-Source- und Drittanbieter-Software aufgeführt sind, bei den jeweiligen Eigentümern liegen.Für diese Software von Dritten oder Open-Source-Software gelten die folgenden Zusicherungen und Haftungsbestimmungen, soweit dies in den Lizenzen ausdrücklich verlangt wird. Die Bedingungen der entsprechenden Lizenzen (insbesondere der Umfang der Lizenz sowie Haftungsausschlüsse) für die jeweilige Software von Dritten gelten anstelle dieser Vereinbarung. Die Drittanbieter-Lizenzbedingungen für entsprechende Software befinden sich im Bereich „Über“ bzw. „Info“.
1.4. Der Kunde darf keine Eigentumshinweise oder Kennzeichnungen von Bitdefender-Lösungen und -Services oder deren rechtmäßigen Eigentümern entfernen. Alle im Folgenden nicht ausdrücklich genannten Rechte sind Bitdefender oder seinen rechtmäßigen Eigentümern vorbehalten.
1.5. Der Kunde weiß, dass die von Bitdefender bereitgestellten Services keine „Auftragsarbeiten“, „Arbeiten, die in Erfüllung einer Pflicht ausgeführt werden“ oder ähnliche gesetzlich definierte Begriffe darstellen, nach denen geistige Eigentumsrechte ansonsten dem Empfänger der Services zustehen könnten. Der einzige Liefergegenstand, der sich aus den Services ergibt, ist ein Bericht, der hauptsächlich aus den Ergebnissen, Empfehlungen und Informationen über die Angreifer besteht. Der Kunde hat das Recht, die Kopie des Berichts zu nutzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle darin enthaltenen vertraulichen Kundeninformationen), die dem Kunden geliefert wird („Liefergegenstand“), vorbehaltlich des Eigentums von Bitdefender an den Bitdefender-Materialien. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bitdefender ausschließlicher Eigentümer der gesamten Software (einschließlich Objekt- und Quellcode), Flussdiagramme, Algorithmen, Dokumentationen, Informationen über Angreifer, Berichtsvorlagen, Know-how, Erfindungen, Techniken, Modelle, Ideen und aller anderen Werke und Materialien ist, die von Bitdefender in Verbindung mit der Erbringung der Services entwickelt wurden, sowie der Marke Bitdefender (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Rechte an geistigem Eigentum daran, wie in dieser Vereinbarung festgelegt) (zusammen die „Bitdefender-Materialien“), und dass dieser Rechtsanspruch bei Bitdefender verbleibt. Zur Klarstellung: Die Bitdefender-Materialien umfassen keine vertraulichen Informationen des Kunden oder andere vom Kunden bereitgestellte Materialien oder Daten. Nach vollständiger Bezahlung der fälligen Beträge für die entsprechenden Services und in dem Umfang, in dem die Bitdefender-Materialien in den Liefergegenstand/die Liefergegenstände integriert sind, verfügt der Kunde über eine unbefristete, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Bitdefender-Materialien ausschließlich als Teil des Liefergegenstands/der Liefergegenstände und ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden.
1.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der jeweilige Drittanbieter allein für seine Angebote verantwortlich ist und dass Bitdefender keine Zusicherungen oder Garantien bezüglich dieser Angebote gibt und diesbezüglich auch keine Haftung übernimmt und dass, sollte der Kunde solche Drittanbieterangebote nutzen, diese Angebote und die Nutzung dieser Angebot durch den Kunden den vom Drittanbieter geforderten Lizenzvereinbarungen, Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärungen und/oder anderen Bedingungen unterliegt.
1.7. DRITTANBIETER- UND OPEN-SOURCE-SOFTWARE WIRD VON BITDEFENDER OHNE MÄNGELGEWÄHR, OHNE (UND BITDEFENDER ERKLÄRT DIESEN AUSSCHLUSS AUSDRÜCKLICH) JEGLICHE GARANTIE, ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG (AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER ANDERWEITIG) JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, EINER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, DES EIGENTUMSRECHTS UND/ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG IST BITDEFENDER HINSICHTLICH JEGLICHER ANSPRÜCHE, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DRITTANBIETER- UND OPEN-SOURCE-SOFTWARE ENTSTEHEN, NICHT HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, SPEZIELLE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN, GLEICH WELCHER ART UND/ODER AUF GRUNDLAGE WELCHER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUFGRUND VON VERTRAGSBRUCH, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER VERWENDUNG VON DRITTANBIETER- UND OPEN-SOURCE-SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN DER KUNDE ODER BITDEFENDER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN.
2. TECHNOLOGIEN
2.1. Bitdefender weist den Kunden darauf hin, dass in bestimmten Programmen, Produkten möglicherweise Datenerfassungstechnologien zum Einsatz kommen, um technische Daten (einschließlich verdächtiger Dateien) ausschließlich zu folgenden Zwecken zu erfassen: (i) zur Verbesserung der Produkte, (ii) zur Bereitstellung von verwandten Diensten, (iii) zu deren Anpassung an die aktuellen Branchentrends und (iv) zur Verhinderung der nicht lizenzierten oder illegalen Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services oder von durch erkannte Schadsoftwareprodukte entstehenden Schäden. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Bitdefender solche erfassten technischen Daten/sich daraus ergebenden Informationen als Teil der Bitdefender-Lösungen und -Services in Bezug auf die Erkennung nutzt, und um zu verhindern, dass in der Umgebung des Kunden Schadsoftware ausgeführt wird bzw. um deren Ausführung dort zu stoppen. Darüber hinaus bestätigt der Kunde und erklärt sich damit einverstanden, dass die verwendete Sicherheitstechnologie den Datenverkehr in einem unpersönlichen Modus scannen kann, um die Schadsoftware zu erkennen und um Schäden, die durch Schadsoftware-Produkte verursacht werden, zu verhindern.
2.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Bitdefender möglicherweise Updates oder Ergänzungen für die Bitdefender-Lösungen und -Services bereitstellt, die automatisch auf die Geräte des Kunden heruntergeladen werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass einige der ausführbaren Dateien, die als potenziell gefährlich gelten, zum Zweck der Überprüfung an die Bitdefender-Server übermittelt werden dürfen.
2.3. Bitdefender behält sich das Recht vor, bestimmte Informationen von den Endpoints, auf denen der Kunde die Bitdefender-Lösungen installiert hat oder auf denen die Services ausgeführt werden, abhängig von den jeweiligen Modulen und Funktionen, die der Kunde in den Bitdefender-Lösungen und -Services aktiviert hat, zu erfassen. Solche Informationen können potenzielle Sicherheitsrisiken sowie URLs besuchter Websites betreffen, die von den Bitdefender-Lösungen oder -Services als potenziell betrügerisch eingestuft wurden. Die URLs könnten personenbezogene Daten enthalten, an die eine potenziell betrügerische Website ohne Erlaubnis des Kunden zu gelangen versucht. Der Kunde erklärt sich daher damit einverstanden, dass bestimmte Module, Services und Komponenten einzelne Daten von den Systemen des Kunden erfassen dürfen, um die Fähigkeit der Bitdefender-Lösungen, schädliches Verhalten, potenziell betrügerische Websites und andere Sicherheitsrisiken im Internet zu erkennen, auszuwerten und zu verbessern. Bitdefender nutzt außerdem selbst entwickelte Cloud-Technologien, um bestimmte URLs, Dateien oder E-Mails zu scannen, die von den Kundensystemen übermittelt werden. Weitere Details zu den erfassten technischen Daten finden Sie auf den Websites von Bitdefender.
2.4. Bitdefender behält sich das Recht vor, verschiedene Funktionen seiner Bitdefender-Lösungen und -Services oder Funktionalitäten und Merkmale zu verbessern oder zu ändern und von Zeit zu Zeit eine Migration auf die neuen verfügbaren Versionen anzubieten, wobei diese neuen Versionen ebenfalls den gleichen Bedingungen unterliegen, die in dieser Vereinbarung dargelegt sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert ausdrücklich, dass diese Änderungen/Modifikationen/Migrationen einseitig von Bitdefender vorgenommen werden können, wobei die einzige Verpflichtung von Bitdefender darin besteht, die Änderung im Voraus mitzuteilen (auch durch Benachrichtigungen in der App oder in der Konsole, durch E-Mails oder auf den Bitdefender-Websites).
3. FEEDBACK
3.1. Der Kunde kann sich von Zeit zu Zeit freiwillig dazu entschließen, Ideen, Vorschläge und Kommentare, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ideen für neue Produkte, Technologien, Fallstudien, Erfahrungsberichte, Werbeaktionen, Produktnamen, Produktfeedback und Produktverbesserungen in Bezug auf die Bitdefender-Lösungen und -Services („Feedback“) an Bitdefender übermitteln, und der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, alle Rechte und Titel an dem Feedback an Bitdefender abzutreten, einschließlich des Rechts, ohne Kosten, Lizenzgebühren oder andere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, das Feedback des Kunden in beliebiger Weise und für beliebige Zwecke zu erstellen, erstellen zu lassen, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu nutzen, weiterzugeben und zu vermarkten. Der Kunde wird kein Feedback geben, das einer Lizenz unterliegt, die Bitdefender dazu verpflichtet, seine Software, Technologien oder Dokumentation an Dritte zu lizenzieren, weil das Feedback des Kunden in einem Bitdefender-Produkt enthalten ist.
3.2. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass er Folgendes verstanden, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat: Wenn der Kunde Bitdefender ein solches Feedback zur Verfügung stellt, das gemäß geltendem Recht nicht abgetreten werden kann, räumt er Bitdefender die folgenden weltweiten, exklusiven, unbefristeten, unwiderruflichen, gebührenfreien und vollständig bezahlten Rechte ein: (i) das Feedback als Teil von Bitdefender-Lösungen und -Services, Technologien, Dienstleistungen, Spezifikationen oder anderen Dokumentationen zu erstellen, zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zu verkaufen, zu vertreiben, unterzulizenzieren und davon abgeleitete Werke zu erstellen; (ii) Kopien des Feedbacks (und daraus abgeleiteter Werke) als Teil von beliebigen Bitdefender-Lösungen und -Services öffentlich vorzuführen oder zu zeigen, zu importieren, auszustrahlen, zu übermitteln, zu verteilen, zu lizenzieren, zum Verkauf anzubieten und zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen; (iii) die vorstehenden Rechte an Dritte unterzulizenzieren, einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung an weitere Dritte; und (iv) Unterlizenzen an Dritte für Ansprüche aus Patenten zu vergeben, die sich im Besitz des Kunden befinden oder die er lizenzieren kann und die zwangsläufig durch ein Produkt, eine Technologie oder eine Dienstleistung eines Dritten verletzt werden, das/die das in eine Technologie oder Dienstleistungen von Bitdefender-Lösungen und Services integrierte Feedback oder einen Teil davon nutzt, mit diesem interagiert oder zusammenwirkt oder kommuniziert. Darüber hinaus garantiert der Kunde, dass sein Feedback keinen Lizenzbedingungen unterliegt, die Bitdefender dazu verpflichten würden, zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf jegliche Bitdefender-Lösungen und -Services einzuhalten, die das Feedback enthalten.
4. VERTRAULICHKEIT
4.1. Keine der Vertragsparteien darf vertrauliche und/oder geschützte Informationen der anderen Partei offenlegen, es sei denn, die betreffende Partei hat dem schriftlich zugestimmt, mit Ausnahme ihrer Mitarbeiter und Auftragnehmer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Berater, Buchhalter und Finanzberater (zusammengefasst "Vertreter"), ihre verbundenen Unternehmen und deren Vertreter, vorbehaltlich der übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung, und im Einzelfall denjenigen, die diese Informationen kennen müssen und die an Einschränkungen in Bezug auf Offenlegung und Verwendung solcher Informationen gebunden sind, die mit den hierin dargelegten Einschränkungen vergleichbar und nicht weniger restriktiv sind. Vertrauliche Informationen sind nicht auf die Bedingungen dieser Vereinbarung beschränkt, einschließlich ihrer Preisgestaltung, und aller Informationen, die eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind und alle Informationen über Bitdefender-Lösungen und -Services umfassen.
4.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für erhaltene Informationen, die: (i) dem Empfänger bekannt sind oder werden, ohne dass eine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht; (ii) der Öffentlichkeit ohne Handlung oder Unterlassung des Empfängers allgemein bekannt ist oder wird; oder (iii) vom Empfänger unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher oder geschützter Informationen entwickelt werden; (iv) aufgrund eines Gerichtsbeschlusses einer Regierungsbehörde oder einem Gericht offengelegt werden müssen. Wenn eine der Vertragsparteien gesetzlich zur Offenlegung vertraulicher und geschützter Informationen verpflichtet ist, muss der Empfänger, soweit gesetzlich zulässig: (a) den Offenlegenden unverzüglich schriftlich vor einer solchen Offenlegung über eine solche Anforderung oder Forderung informieren; und (b) dem Offenleger auf dessen Kosten in zumutbarer Weise Gelegenheit geben, die Offenlegung zu überprüfen und zu kommentieren und eine vertrauliche Behandlung oder eine diesbezügliche Schutzanordnung zu verlangen, bevor der Empfänger eine solche Offenlegung vornimmt. Wenn der Empfänger gesetzlich verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen des Offenlegers offenzulegen, und zwar: (a) im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, in dem der Offenlegende ein Verfahrensbeteiligter ist, der Empfänger jedoch nicht; oder (b) im Rahmen einer staatlichen oder behördlichen Untersuchung des Offenlegers, so hat der Offenleger alle angemessenen und tatsächlichen Verfahrenskosten und -auslagen des Empfängers (wie durch angemessen detaillierte Rechnungen belegt) zu zahlen und dem Empfänger die angemessenen Kosten und Gebühren für die Zusammenstellung und Bereitstellung solcher vertraulichen Informationen, einschließlich eines angemessenen Stundensatzes für die zur Vorbereitung und zur Teilnahme an eidesstattlichen Erklärungen und anderen Zeugenaussagen aufgewendete Zeit zu erstatten.
4.3. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei ab dem Datum der Offenlegung drei Jahre lang vertraulich zu behandeln.
4.4. Der Kunde erkennt an, dass ein Verstoß gegen diesen Abschnitt „Vertraulichkeit“ für Bitdefender irreparable Beeinträchtigungen und Schäden verursacht. Daher erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ein solcher Verstoß durch ein Verfahren zwecks Erlass einer einstweiligen Verfügung gestoppt werden kann, zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Bitdefender nach Gesetz oder Billigkeit zur Verfügung stehen.
4.5. Auf schriftliche Anforderung des Offenlegenden hat der Empfänger wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um die vertraulichen Informationen und alle Kopien oder Auszüge davon zu vernichten. Auf Verlangen des Offenlegenden händigt der Empfänger dem Offenleger eine schriftliche Bestätigung über die Vernichtung gemäß dieser Bestimmung aus. Der Empfänger, seine verbundenen Unternehmen und ihre Vertreter dürfen jedoch alle vertraulichen Informationen aufbewahren, die: (i) sie zu Archivierungs- und Compliance-Zwecken im Rahmen einer Richtlinie zur Aufbewahrung von Dokumenten oder gemäß den Anforderungen des geltenden Rechts, Berufsstandards, einem Gericht oder einer Aufsichtsbehörde aufbewahren müssen; oder (ii) elektronisch gemäß automatischen oder üblichen Archivierungs-, Sicherungs-, Sicherheits- oder Notfallwiederherstellungssystemen oder -verfahren erstellt wurden, jedoch mit der Maßgabe, dass die solchermaßen gespeicherten Informationen weiterhin dieser Vereinbarung unterliegen.
5. EVALUIERUNGS-/BETA-/TEST- UND EARLY-ACCESS-LIZENZEN – trifft zu, soweit sie für eine bestimmte Bitdefender-Lösung oder einen bestimmten Bitdefender-Service verfügbar sind.
5.1. Soweit zutreffend und in Fällen, in denen Bitdefender dem Kunden Bitdefender-Lösungen oder -Services zu Evaluierungs-, Beta-, Test- oder Early-Access-Zwecken anbietet („Evaluierung“), gelten die folgenden Bedingungen anstelle von Abschnitt 2 – Lizenzrechte und Beschränkungen aus Anlage A bzw. Abschnitt 2 – Nutzungsrechte aus Anlage B: Bitdefender gewährt dem Kunden eine nicht exklusive, temporäre, gebührenfreie, nicht abtretbare Lizenz zur Nutzung von Bitdefender-Lösungen oder -Services ausschließlich für interne Evaluierungszwecke im nicht produktiven Einsatz. Eine solche Evaluierungslizenz endet (i) mit dem Enddatum des vorab festgelegten Evaluierungszeitraums, wenn in den Bitdefender-Lösungen und -Services vorab ein Evaluierungszeitraum festgelegt wurde, oder (ii) dreißig (30) Tage nach dem Datum der Erstinstallation der Bitdefender-Lösungen und -Services durch den Kunden, wenn kein solcher Evaluierungszeitraum vorab festgelegt wurde („Evaluierungszeitraum“). Bitdefender-Lösungen oder -Services sind nicht übertragbar und werden OHNE MÄNGELGEWÄHR und ohne jedwede Garantie zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Datensicherung seines Systems zu erstellen und andere Maßnahmen zu ergreifen, um den Verlust von Dateien oder Daten zu verhindern. Bitdefender-Lösungen können einen automatischen Deaktivierungsmechanismus enthalten, der ihre Nutzung nach einem bestimmten Zeitraum verhindert.
5.2. Als Evaluierungsnutzer kann der Kunde die Bitdefender-Lösungen zu Testzwecken in einer nicht produktiven Umgebung maximal dreißig (30) Tage lang ab dem Datum des Downloads der Bitdefender-Lösungen durch den Kunden („Evaluierungszeitraum“) nutzen.
5.3. Während des Evaluierungszeitraums kann der Kunde über das Internet oder per E-Mail ohne jegliche Garantie oder Zusicherung jedweder Art technischen Support in dem Land, in dem sich der Kunde befindet, sowie gegebenenfalls Updates erhalten.
5.4. Bitdefender behält sich das Recht vor, die Evaluierung nach eigenem Ermessen zu beenden.
5.5. DIE BESTIMMUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT ERSETZEN DEN ABSCHNITT „GEWÄHRLEISTUNG“ IN BEZUG AUF EVALUIERUNGSLÖSUNGEN.
SOWEIT ES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, WERDEN FÜR EVALUIERUNGSZWECKE GENUTZTE BITDEFENDER-LÖSUNGEN UND -SERVICES DEM KUNDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GARANTIEN JEDWEDER ART BEREITGESTELLT.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR DIE EVALUIERUNGSSOFTWARE:
DIE EVALUIERUNGSLÖSUNG, FÜR DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG EINE LIZENZ ERTEILT WIRD, KANN MÄNGEL AUFWEISEN, UND ES IST EIN HAUPTZWECK DIESER TESTLIZENZ, FEEDBACK ZUR LEISTUNG DER LÖSUNG ZU ERHALTEN UND MÄNGEL FESTZUSTELLEN. DEM KUNDEN WIRD GERATEN, WICHTIGE DATEN ZU SICHERN, VORSICHT WALTEN ZU LASSEN UND SICH UNTER KEINEN UMSTÄNDEN AUF DIE ORDNUNGSGEMÄßE FUNKTION ODER LEISTUNG DER LÖSUNG UND/ODER DER BEGLEITENDEN MATERIALIEN ZU VERLASSEN.
IN FÄLLEN, IN DENEN DIE GESETZLICHE HAFTUNG DURCH DIESEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS NICHT AUSGESCHLOSSEN, ABER BESCHRÄNKT WERDEN KANN, IST DIE HAFTUNG VON BITDEFENDER UND SEINEN LIEFERANTEN/LIZENZGEBERN/WIEDERVERKÄUFERN GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG IN BEZUG AUF DIE EVALUIERUNGSVERSION DER BITDEFENDER-LÖSUNG UND -SERVICES INSGESAMT AUF DEN BETRAG VON ZEHN DOLLAR (10,00 USD) BZW. DEN GEGENWERT IN DER JEWEILIGEN LANDESWÄHRUNG BESCHRÄNKT.
5.6. FAIR USE.Die Bitdefender-Lösungen und -Services unterliegen den folgenden Einschränkungen, sofern in der Geschäftsdokumentation oder in zutreffenden besonderen Bedingungen gemäß Anlagen nichts anderes vereinbart ist: a) das Recht, von bis zu drei (3) Benutzern des Kunden gleichzeitig genutzt zu werden, wie in der Konsole definiert; b) für maximal (fünfzig) 50 Endpoints pro Kunde und c) für einen begrenzten Zeitraum von maximal einem Monat ab der Aktivierung. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Einschränkungen behält sich Bitdefender das Recht vor, die Rechte des Kunden jederzeit und ohne weitere Formalitäten zu widerrufen.
Das Recht des Kunden zur Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services endet mit dem Ablauf des Evaluierungszeitraums oder wenn der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt oder wenn der Kunde die ihm gewährten Lizenzrechte nicht respektiert oder missbraucht.
Der Kunde ist verpflichtet, nach Ablauf des Evaluierungszeitraums alle Exemplare der Bitdefender-Lösungen und -Services sowie der Dokumentation zu löschen oder zu vernichten und deren Nutzung einzustellen.
6. GEWÄHRLEISTUNG.
6.1. Bitdefender garantiert, dass die Bitdefender-Lösungen und Services auf professionelle und fachmännische Weise gemäß den allgemein anerkannten Industriestandards bereitgestellt werden.
6.2. Bitdefender garantiert dem Kunden, dass die Codierung des Softwareprogramms auf dem Medium, auf dem die Bitdefender-Lösungen und -Services bereitgestellt werden, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Startdatum des Kunden („Gewährleistungszeitraum“) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und dass die Bitdefender-Lösungen und -Services im Wesentlichen mit der Dokumentation übereinstimmen.
Der Kunde ist hinsichtlich der Bitdefender-Lösungen und -Services verpflichtet, Bitdefender während des Gewährleistungszeitraums und innerhalb von maximal 30 (dreißig) Tagen nach der Entdeckung nicht konformer Bitdefender-Lösungen und -Services über jeglichen Gewährleistungsanspruch zu informieren.
6.3. Wenn Bitdefender während des Gewährleistungszeitraums schriftlich über einen Gewährleistungsbruch informiert wird, besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die gesamte Haftung von Bitdefender für den Gewährleistungsbruch darin, dass Bitdefender nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen unternimmt, um: a) die Bereitstellung der nicht konformen Bitdefender-Lösungen und -Services erneut durchzuführen oder zu korrigieren, die Bitdefender-Lösungen und -Services innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren oder zu ersetzen oder (b) nach Vorlage eines Kaufnachweises den Teil der gezahlten Entgelte zu erstatten, der auf die nicht konformen Bitdefender-Lösungen und -Services entfällt.
Für jegliche Ersatzlösungen oder -services von Bitdefender gilt eine Gewährleistung für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungsdauer.
6.4. Zusätzlich zu den anderen in dieser Vereinbarung genannten Ausschlüssen besteht auch dann keine Gewährleistungspflicht, wenn (i) die Bitdefender-Lösungen und -Services nicht gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und der Dokumentation verwendet wurden; (ii) das Problem dadurch verursacht wurde, dass der Kunde versäumt hat, Updates einzuspielen oder andere von Bitdefender empfohlene Maßnahmen oder Anweisungen zu befolgen; (iii) das Problem auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Bitdefender liegt; (iv) ein Ausfall der Bitdefender-Lösungen und -Services auf Folgendes zurückzuführen ist: eine unsachgemäße Installation oder Modifikation, Änderung oder Ergänzung derselben oder ein Problem oder ein Fehler in der Betriebssystemsoftware, auf der die Software installiert ist und unter der sie betrieben werden soll; (v) ein Problem oder Fehler in den Bitdefender-Lösungen und -Services auf unsachgemäße Verwendung, falsche Anwendung oder Konfiguration oder die Verwendung der Bitdefender-Lösungen und -Services mit anderen Programmen oder Services mit ähnlichen Funktionen oder Merkmalen zurückzuführen ist, die mit den Bitdefender-Lösungen und -Services nicht kompatibel sind; (vi) die Bitdefender-Lösungen und -Services als Evaluierungsversion angeboten oder genutzt wurden oder bei Add-ons oder kostenlosen Bitdefender-Lösungen und -Services, für die Bitdefender keine Lizenzgebühren erhebt; oder (vii) wenn Bitdefender innerhalb des geltenden Gewährleistungszeitraums keine Benachrichtigung über eine Nichtkonformität erhält.
6.5. DIE BITDEFENDER-LÖSUNGEN UND -SERVICES WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND IN DER VORHANDENEN FORM BEREITGESTELLT. DER KUNDE ERKENNT AN, VERSTEHT UND STIMMT ZU, DASS BITDEFENDER NICHT GARANTIERT, DASS ES ALLE SYSTEMBEDROHUNGEN, SCHWACHSTELLEN, VORFÄLLE, MALWARE UND BÖSARTIGE SOFTWARE DES KUNDEN FINDET, LOKALISIERT ODER ENTDECKT, UND DER KUNDE MACHT BITDEFENDER NICHT DAFÜR VERANTWORTLICH, WENN BITDEFENDER DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN NICHT ERFÜLLT. SOMIT GARANTIERT BITDEFENDER NICHT, DASS DIE BITDEFENDER-LÖSUNGEN UND SERVICES DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLEN. BITDEFENDER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE BITDEFENDER-LÖSUNGEN UND -SERVICES FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN FUNKTIONIEREN ODER DASS BITDEFENDER ALLE PROGRAMMFEHLER BEHEBT ODER DASS DIE SYSTEME DES KUNDEN SICHER, FEHLERFREI, UNUNTERBROCHEN LAUFEN ODER KONFORM SIND.
6.6. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, SIND DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN AUSSCHLIESSLICH, UND ES GELTEN KEINE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN. BITDEFENDER LEHNT HIERMIT AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN ODER AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IN BEZUG AUF EMPFEHLUNGEN, SCHADENERSATZ BEI VERLUST VON GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT, ARBEITSUNTERBRECHUNG, DATENVERLUST, FALSCH POSITIVEN ODER FALSCH NEGATIVEN ERGEBNISSEN, ANSPRÜCHE BEI GERÄTEAUSFALL ODER FEHLFUNKTIONEN; STÖRUNGSFREIEN BETRIEB, RECHTZEITIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT, AKTUALITÄT, ZUVERLÄSSIGKEIT, GENAUIGKEIT DER INFORMATIONSINHALTE, SYSTEMINTEGRATION UND NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER DURCH AUSFILTERN, DEAKTIVIEREN ODER ENTFERNEN VON SOFTWARE, SPYWARE, ADWARE, COOKIES, E-MAILS, DOKUMENTEN, WERBUNG ODER DERGLEICHEN VON DRITTEN. ES WIRD FERNER NICHT ZUGESICHERT, DASS BITDEFENDER-LÖSUNGEN UND -SERVICES EINIGE ODER ALLE SICHERHEITSVORFÄLLE, BEDROHUNGEN DER SICHERHEIT ODER BEDROHUNGEN DURCH SCHÄDLICHEN CODE ERKENNEN WERDEN ODER DASS DIE NUTZUNG VON BITDEFENDER-LÖSUNGEN UND -SERVICES UND ANDEREN DAMIT VERBUNDENEN SERVICES, FUNKTIONALITÄTEN, MERKMALEN, VERBESSERUNGEN, WARTUNG ODER SUPPORT ODER ANDEREN MATERIALIEN (MATERIELL ODER IMMATERIELL) UND VON BITDEFENDER BEREITGESTELLTEN UPDATES DAFÜR SORGEN, DASS DAS NETZWERK, DIE CLOUD ODER DIE ENDPOINTS ODER JEGLICHE SYSTEME UND GERÄTE DES KUNDEN FREI VON SCHADSOFTWARE ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN ODER UNERWÜNSCHTEN INHALTEN BLEIBEN ODER UNUNTERBROCHEN FUNKTIONIEREN ODER SICHER VOR EINDRINGEN ODER ANDEREN ANGRIFFEN AUF DIE SICHERHEIT/BETRUGSVERSUCHEN/SICHERHEITSVERLETZUNGEN BLEIBEN.
6.7. DER KUNDE VERSTEHT UND STIMMT ZU, DASS BITDEFENDER KEINE GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE ODER ZUSICHERUNG DAFÜR GEBEN KANN UND IN DIESER VEREINBARUNG GIBT, DASS DIE BEREITSTELLUNG/VERWENDUNG JEGLICHER BITDEFENDER-LÖSUNGEN UND -SERVICES (ALLEIN ODER IN KOMBINATION MIT ANDEREN BITDEFENDER-LÖSUNGEN UND -SERVICES) FEHLERFREI SEIN WIRD, UNUNTERBROCHEN FUNKTIONIEREN WIRD ODER DEN VOLLSTÄNDIGEN SCHUTZ VOR ALLEN GEGENWÄRTIGEN UND ZUKÜNFTIGEN SICHERHEITSBEDROHUNGEN FÜR DIE NETZWERKE, SYSTEME, GERÄTE, SERVER ODER DATEN DES KUNDEN GARANTIERT, UND NICHTS IN DIESEM DOKUMENT IST ALS IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE ODER ZUSICHERUNG DIESER ART AUSZULEGEN. DARÜBER HINAUS BIETET BITDEFENDER KEINE GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE ODER ZUSICHERUNG ODER RECHTSBERATUNG IN BEZUG AUF ANDERE GESETZE, VORSCHRIFTEN, ZERTIFIZIERUNGEN, RICHTLINIEN ODER DIE IMPLEMENTIERUNG VON STANDARDS.
6.8. DIE BITDEFENDER-LÖSUNGEN UND -SERVICES SIND NICHT FEHLERTOLERANT UND NICHT FÜR EINE NUTZUNG IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN KONZIPIERT ODER VORGESEHEN, IN DENEN EINE AUSFALLSICHERE FUNKTION ODER EIN AUSFALLSICHERER BETRIEB ERFORDERLICH IST. DIE BITDEFENDER-LÖSUNGEN UND -SERVICES SIND NICHT FÜR DEN BETRIEB IN FLUGZEUGNAVIGATIONSSYSTEMEN, KERNKRAFTANLAGEN ODER KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, WAFFENSYSTEMEN, DIREKT ODER INDIREKT LEBENSERHALTENDEN SYSTEMEN, FLUGVERKEHRSLEITUNG ODER ANDEREN ANWENDUNGEN ODER ANLAGEN GEEIGNET, BEI DENEN EIN AUSFALL ZUM TOD, ZU SCHWEREN KÖRPERLICHEN SCHÄDEN ODER ZU SACH-/UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNTE.
6.9. Aufgrund der kontinuierlichen Entwicklung neuer Techniken für den Angriff auf Endpoints, Netzwerke und Systeme gibt Bitdefender keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien: (1) dass die Bitdefender-Lösungen und -Services jegliche Anwendungen, Routinen und Dateien erkennen, blockieren oder vollständig entfernen oder bereinigen, die schädlich, betrügerisch oder unerwünscht sind; oder (2) dass jegliche Produkte oder Daten, Geräte, Systeme oder Netzwerke, auf denen Bitdefender-Lösungen und -Services genutzt werden (oder die von diesen geschützt werden), frei von Schwachstellen sind, die ein Eindringen oder einen Angriffsversuch möglich machen.
6.10. Der Kunde bestätigt, dass der Schutz seiner Endpoints, Server, Cloud, Netzwerke, Server und Daten von Faktoren abhängt, die unter der alleinigen Kontrolle und in der Verantwortung des Kunden liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) Aufbau, Implementierung, Bereitstellung und Nutzung von Hardware- und Software-Sicherheitstools in einem koordinierten Bemühen zur Sicherstellung von Geschäftskontinuität und zur Bewältigung von Sicherheitsbedrohungen; (b) Auswahl, Implementierung und Durchsetzung geeigneter interner Sicherheitsrichtlinien, -verfahren und -kontrollmechanismen in Bezug auf Zugriff, Sicherheit, Verschlüsselung, Nutzung und Übertragung von Daten oder PPAs; (c) Entwicklung und laufende Durchsetzung der Anwendung von Prozessen und Verfahren zur Sicherung und Wiederherstellung von Systemen, Software, Datenbanken und gespeicherten Daten; und (d) sorgfältiges und unverzügliches Herunterladen und Installieren aller von Bitdefender bereitgestellten Updates.
6.11. DER KUNDE IST ALLEIN FÜR DIE ORDNUNGSGEMÄßE SICHERUNG ALLER DATEN VERANTWORTLICH, UND DER KUNDE WIRD DIE ENTSPRECHENDEN MASSNAHMEN ERGREIFEN, UM DIESE DATEN ZU SCHÜTZEN UND GESCHÄFTSKONTINUITÄT ZU SICHERZUSTELLEN. BITDEFENDER ÜBERNIMMT KEINERLEI HAFTUNG ODER VERANTWORTUNG FÜR VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN ODER SYSTEMUNTERBRECHUNGEN.
BITDEFENDER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE IDENTIFIZIERUNG UND/ODER BESEITIGUNG ALLER ODER POTENZIELLER RISIKEN, BEDROHUNGEN, ANGRIFFE ODER SCHWACHSTELLEN. DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE UMSETZUNG DER EMPFOHLENEN MASSNAHMEN UND KORREKTUREN LIEGT AUSSCHLIESSLICH BEIM KUNDEN. IN KEINEM FALL HAFTET BITDEFENDER FÜR SCHÄDEN, DIE DARAUS ENTSTEHEN, DASS DER KUNDE DIESE EMPFEHLUNGEN NICHT BEFOLGT, ODER FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH RISIKEN ENTSTEHEN, DIE VON DER LÖSUNG ODER DEM SERVICE NICHT ERKANNT ODER BEHANDELT WURDEN.
BITDEFENDER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE NUTZUNG SEINER LÖSUNGEN ODER DIENSTE ZU EINER VOLLSTÄNDIGEN EINHALTUNG ALLER ANWENDBAREN VORSCHRIFTEN FÜHRT ODER DASS DIE SYSTEME DES KUNDEN VOLLSTÄNDIG GESICHERT SIND. DIE LÖSUNGEN UNTERSTÜTZEN BEI DER EINHALTUNG VON COMPLIANCE-VORGABEN UND DEM RISIKOMANAGEMENT, DIE ENDVERANTWORTUNG FÜR COMPLIANCE UND SICHERHEIT LIEGT JEDOCH BEIM KUNDEN. BITDEFENDER HAFTET NICHT FÜR STRAFEN, GELDBUSSEN ODER RECHTLICHE KONSEQUENZEN, DIE SICH AUS DER NICHTEINHALTUNG VON VORSCHRIFTEN ODER UNZUREICHENDEN SICHERHEITSMASSNAHMEN ERGEBEN, AUCH DANN, WENN DIE BITDEFENDER-LÖSUNGEN ZUM ZWECK DER COMPLIANCE-EINHALTUNG EINGESETZT WURDEN.
BITDEFENDER-LÖSUNGEN UND -SERVICES KÖNNEN MIT SERVICES, PLATTFORMEN ODER UMGEBUNGEN VON DRITTANBIETERN INTERAGIEREN. BITDEFENDER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE KOMPATIBILITÄT ODER LEISTUNGSFÄHIGKEIT DIESER DRITTANBIETER-SERVICES ODER DAFÜR, DASS RISIKEN, DIE AUS SOLCHEN PLATTFORMEN ENTSTEHEN, VON DEN LÖSUNGEN EINGEDÄMMT WERDEN KÖNNEN, DIES GILT AUCH FÜR CLOUD-ANBIETER UND SOFTWARE VON DRITTANBIETERN. BITDEFENDER HAFTET NICHT FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE DURCH FEHLFUNKTIONEN VON SYSTEMEN, SOFTWARE ODER DIENSTEN DRITTER ENTSTEHEN, EBENSO WENIG FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE AUF INTEGRATIONEN ODER ABHÄNGIGKEITEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND, DIE SICH DER DIREKTEN KONTROLLE VON BITDEFENDER ENTZIEHEN.
7. HAFTUNGSFREISTELLUNG
7.1. Der Kunde und der MSP halten Bitdefender und seine Führungskräfte, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Anwälte schadlos und klaglos von sämtlichen Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schadensersatzansprüchen, Urteilen oder Vergleichen Dritter und verteidigen sie dagegen, einschließlich aller angemessenen Anwaltsgebühren und damit verbundenen Ausgaben, die direkt oder indirekt aus der missbräuchlichen Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren, damit in Zusammenhang stehen, sich daraus ergeben, darauf zurückzuführen sind oder darauf beruhen.
7.2. Bitdefender verpflichtet sich, den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die darauf beruhen, dass die Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services durch den Kunden gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt, sowie von den daraus resultierenden Kosten und Schäden, die dem Kunden von einem zuständigen Gericht endgültig auferlegt oder in einem Vergleich vereinbart wurden.
7.3. Die vorstehende Verpflichtung von Bitdefender gilt nicht für Software, Services bzw. Teile oder Komponenten davon: (i) die nicht von Bitdefender zur Verfügung gestellt wurden; (ii) die in einer Weise verwendet wurden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung oder die Begleitdokumentation gestattet ist; (iii) die gemäß den Spezifikationen des Kunden erstellt wurden; (iv) die durch andere als Bitdefender geändert wurden, sofern sich der Vorwurf der Verletzung auf eine solche Änderung bezieht; (v) die mit anderen Produkten, Prozessen oder Materialien kombiniert wurden, wenn der Vorwurf der Verletzung ohne eine solche Kombination nicht bestünde; (vi) für Software oder Services von Drittanbietern oder Open-Source-Software oder Evaluierungslösungen und -Services oder ein dem Kunden kostenfrei angebotenes Produkt oder (vii) wenn der Kunde die mutmaßlich verletzende Aktivität fortsetzt, nachdem er über diese in Kenntnis gesetzt wurde und ihm Änderungen zur Verfügung gestellt wurden, mit denen die mutmaßliche Verletzung hätte vermieden werden können.
7.4. Für den Fall, dass ein zuständiges Gericht zu der Auffassung gelangt, dass die Bitdefender-Lösungen und -Services eine Verletzung der Eigentumsrechte Dritter darstellen, wird Bitdefender nach eigenem Ermessen: (i) das Recht zur weiteren Nutzung verschaffen; (ii) die Bitdefender-Lösungen und -Services je nach Fall so modifizieren, dass ihre Nutzung keine Verletzung mehr darstellt; (iii) die Bitdefender-Lösungen und -Services je nach Fall durch solche Produkte ersetzen, die ihnen bezüglich Funktionalität und Leistung im Wesentlichen ähnlich sind, oder (iv) falls keine der vorstehenden Alternativen Bitdefender in zumutbarer Weise zur Verfügung steht, den ungenutzten Teil der Bitdefender-Lösung je nach Fall anteilig zurückerstatten.
7.5. Die Vertragsparteien können im Rahmen dieser Bestimmung Entschädigung fordern, sofern: (a) sie die entschädigende Partei innerhalb von zehn (10) Tagen schriftlich über die Geltendmachung eines Anspruchs oder ein Verfahren gegen sie in Kenntnis setzen; (b) sie der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und die Vergleichsverhandlungen übertragen (vorausgesetzt, ein Vergleich entbindet die entschädigte Partei von jeglicher Haftung in dieser Angelegenheit); (c) sie alle verfügbaren Informationen bereitstellen und zumutbare Unterstützung leisten, und (d) sie einen derartigen Anspruch nicht bereits zuvor ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei durch einen Vergleich geregelt haben.
DIESER ABSCHNITT ERLÄUTERT DIE GESAMTE HAFTUNG VON BITDEFENDER SOWIE DIE ALLEINIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN BEI ANSPRÜCHEN AUFGRUND VON VERSTÖSSEN, VERLETZUNGEN UND WIDERRECHTLICHER VERWENDUNG.
8. HAFTUNG HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
8.1. BITDEFENDER HAFTET NICHT FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, STRAFBEWEHRTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR GEWINN-, UMSATZ-, DATEN- ODER DATENNUTZUNGSAUSFÄLLE ODER FÜR SCHÄDEN, DIE VON BEIDEN VERTRAGSPARTEIEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN, ABER HÄTTEN VERHINDERT WERDEN KÖNNEN, WIE BEISPIELSWEISE VERLUSTE DURCH VIREN, SCHADSOFTWARE, FEHLER, SYSTEMUNTERBRECHUNGEN ODER ANDERE SCHADPROGRAMME ODER VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON KUNDENDATEN ODER SYSTEMUNTERBRECHUNGEN.
8.2. DIE GESAMTHAFTUNG ODER ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNG VON BITDEFENDER FÜR JEGLICHE SCHÄDEN, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, UNGEACHTET OB SIE DURCH GESETZE, VORSCHRIFTEN, GESCHÄFTSTÄTIGKEIT, GEPFLOGENHEITEN UND PRAKTIKEN ODER HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN, IST BEGRENZT, UND IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON BITDEFENDER DIE ENTGELTE, DIE DER KUNDE AN BITDEFENDER FÜR DIE MANGELHAFTEN BITDEFENDER-LÖSUNGEN UND -SERVICES IN DEN LETZTEN 12 MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS ODER UMSTAND ENTRICHTET HAT, DAS BZW. DER ZUM ERSTEN MAL ZU EINEM ANSPRUCH GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG GEFÜHRT HAT.
IN EINIGEN STAATEN IST DIE BESCHRÄNKUNG ODER DER AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG; IN EINEM SOLCHEN FALL IST DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG BZW. DER OBIGE AUSSCHLUSS NICHT AUF SIE ANWENDBAR.
8.3. UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN BESCHRÄNKT ODER SCHLIESST BITDEFENDER SEINE HAFTUNG FÜR (I) TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE DURCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT VERURSACHT WURDEN, DIE DIREKT BITDEFENDER ZUZUSCHREIBEN SIND, (II) BETRÜGERISCHE FALSCHDARSTELLUNGEN ODER (III) JEGLICHE ANDERE HAFTUNG NICHT AUS, SOWEIT EINE SOLCHE HAFTUNG NACH GELTENDEM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN.
8.4. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass die Verzichtserklärungen, Gewährleistungsbegrenzungen sowie Haftungs- und Rechtsmittelausschlüsse und -einschränkungen in dieser Vereinbarung eine wesentliche Grundlage derselben darstellen; sie spiegeln eine vernünftige Risikoverteilung zwischen den Parteien wider; sind fair, angemessen und ein grundlegender Bestandteil dieser Vereinbarung; und alle wurden bei der Festlegung der von jeder Partei gemäß dieser Vereinbarung zu erbringenden Gegenleistung sowie bei der Entscheidung jeder Partei, diese Vereinbarung einzugehen, berücksichtigt und reflektiert. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass in Abwesenheit solcher Verzichtserklärungen, Haftungsausschlüsse, -einschränkungen und/oder Haftungs-/Rechtsmittelbegrenzungen die Bestimmungen dieser Vereinbarung, einschließlich der wirtschaftlichen Bedingungen, wesentlich anders wären oder alternativ diese Vereinbarung nicht zustande gekommen wäre.
8.5. Bitdefender handelt im Namen seiner Partner zum Zweck des Ausschlusses und/oder der Beschränkung von Verpflichtungen, Gewährleistungen und Haftungen gemäß dieser Vereinbarung. Die vorstehenden Bestimmungen sind im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang durchsetzbar.
9. DATENSCHUTZERKLÄRUNG & DSGVO
9.1. Alle Informationen darüber, wie die personenbezogenen Daten während der Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services verarbeitet werden, sind in der Bitdefender-Datenschutzerklärung aufgeführt, die unter https://www.bitdefender.com/de-de/site/view/legal-privacy-policy-for-bitdefender-business-solutions veröffentlicht ist, sowie in den Hinweisen zum Schutz personenbezogener Daten für die Geschäftskontakte von Kunden/Partnern, die unter: https://www.bitdefender.com/de-de/site/view/legal-personal-data-notice-for-business-contacts-of-the-clients-or-partners.html veröffentlicht ist.
Im Hinblick auf die personenbezogenen Daten, die durch die Bitdefender-Lösungen und -Services von den Benutzern erfasst werden, und die geltende Datenschutzgesetzgebung, die diese Beziehung gemäß der geltenden EU-Gesetzgebung über personenbezogene Daten (DSGVO – Datenschutzgrundverordnung) regelt, sind Bitdefender und der Kunde gemeinsame Datenverantwortliche. Bitdefender fungiert als Datenverantwortlicher in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die über seine an/durch Geschäftskunden verkauften Produkte und Services erfasst werden, nur zum Zwecke der Gewährleistung der Cybersicherheit, einschließlich Supportaktivitäten zu diesem Zweck (nur in bestimmten Fällen, wenn der konkrete Vertrag mit Bitdefender Supportaktivitäten umfasst). Der Kunde fungiert ebenfalls als Datenverantwortlicher in Bezug auf die personenbezogenen Daten, auf die er über die Bitdefender-Lösungen und -Services möglicherweise zugreifen kann, um die Informations- und Netzwerksicherheit zu gewährleisten. Für alle anderen potenziellen Zwecke, die Geschäftsanwender intern selbst entscheiden können, fungieren Geschäftskunden und Dienstleister (und ihre Kunden) als gesonderte und eigenverantwortliche Datenverantwortliche, die personenbezogene Daten aus einer anderen Quelle, d. h. den Bitdefender-Lösungen und -Services, erfassen.
Die gemeinsam Datenverantwortlichen sind jeweils unabhängig und getrennt voneinander für die Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO verantwortlich. Dazu gehören die gesetzmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten, die Unterrichtung der Service-Nutzer über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten, die Sicherheit solcher personenbezogenen Daten und die Gewährleistung, dass die Service-Nutzer ihre Rechte ausüben können. Dies erfolgt gemäß der Regelung für gemeinsame Datenverantwortliche, die hier verfügbar ist: https://www.bitdefender.com/media/materials/legal/Joint-Controllers-Arrangement.pdf.
9.2. Ungeachtet der obigen Bestimmungen in diesem Abschnitt fungiert Bitdefender in Bezug auf die von bestimmten Bitdefender-Lösungen und -Services verarbeiteten Daten, wie unten in Abschnitt 9.3 aufgeführt, als Auftragsverarbeiter in Bezug auf die über diese Bitdefender-Lösungen und -Services für die Zwecke der internen Sicherheitsverwaltung des Kunden erfassten personenbezogenen Daten.
In diesem Fall fungiert der Kunde als Datenverantwortlicher in Bezug auf die erfassten personenbezogenen Daten, indem er die Sicherheitsregeln, Richtlinien, Lösungseinstellungen und/oder die Dauer der Datenspeicherung bei Nutzung von Bitdefender-Lösungen und -Services entsprechend anpasst.
9.3. Die Bitdefender-Lösungen und -Services, bei denen Bitdefender als Auftragsverarbeiter fungiert, sind die Folgenden: Bitdefender Integrity Monitoring, Bitdefender GravityZone Security for Mobile, Bitdefender Cloud Security, Bitdefender Offensive Services und Cybersecurity Advisory Services. Der Kunde ist konsequent dafür verantwortlich, die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten. Dazu gehört die gesetzmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten, die Unterrichtung der Benutzer des Kunden über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten, die Sicherheit personenbezogener Daten und die Gewährleistung, dass die Benutzer des Kunden ihre Rechte gemäß der hier verfügbaren Datenschutzvereinbarung ausüben können: https://www.bitdefender.com/site/view/data-processing-agreement-for-bitdefender-solutions.html.
10. TECHNISCHER SUPPORT FÜR BITDEFENDER-LÖSUNGEN UND -SERVICES
10.1. Standardmäßiger technischer Support für Bitdefender-Lösungen und -Services ist in den für den Gültigkeitszeitraum gezahlten Gebühren enthalten.
Bestimmte technische Supportleistungen kann Bitdefender während der Gültigkeitsdauer der Bitdefender-Lösungen und -Services wie auf der Bitdefender-Website angegeben über seine Wiederverkäufer bereitstellen.
Für den technischen Support gelten die folgenden Bedingungen: Technischer Support wird ohne jegliche Gewährleistung oder Zusicherung jedweder Art bereitgestellt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, dass er Sicherheitskopien von allen seinen Daten, Softwareprodukten und Programmen anfertigt, bevor er den technischen Support in Anspruch nimmt.
Technischer Standard-Support. Die Nutzungsbedingungen für den technischen Standard-Support für Bitdefender GravityZone Enterprise finden Sie hier: http://www.bitdefender.com/site/view/enterprise-support-policies.html
10.2. Kostenpflichtige Dienste:
10.2.1. Professional Services:
a) Wenn der Kunde diese Services erwirbt, erfolgt deren Erbringung gemäß der unter https://www.bitdefender.com/media/materials/legal/Service-Level-Agreement-for-Professional-Services.v1.1.pdf verfügbaren Service-Level-Vereinbarung.
Professional Services, die im Rahmen einer Vorauszahlung für eine bestimmte Stundenanzahl gebucht wurden, müssen innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Leistungsbeschreibung oder Bestellung verbraucht werden. Zusätzliche Stundenblöcke, die im Rahmen der Vorauszahlung gebucht wurden, verfallen ein Jahr nach dem Datum des Inkrafttretens der entsprechenden Bestellung oder Leistungsbeschreibung für zusätzliche Stunden.
b) Kostenfreie Professional Services: Kunden, die Bitdefender MDR-Services erworben haben, können von Bitdefender nach eigenem Ermessen ein kostenfreies Professional Services MDR Provisioning Pack mit einem maximalen Umfang von 8 Stunden erhalten. Dieses kostenfreie Professional Services MDR Provisioning Pack muss vom Kunden innerhalb eines (1) Monats nach dem Versand der ersten E-Mail durch das Bitdefender Professional Services Team schriftlich angefordert werden, z. B. durch eine direkte Antwort auf die E-Mail. Darüber hinaus muss die vollständige Bereitstellungssitzung, einschließlich Implementierung, Konfiguration und Abnahme der gelieferten Bitdefender Professional Services, spätestens drei (3) Monate nach dem Erhalt der ersten E-Mail durch den Kunden abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung dieser Fristen durch den Kunden führt zum Verfall des Angebots für die kostenfreien Professional Services. Vorbehaltlich Abschnitt 5 gelten für diese Leistungen die Bedingungen gemäß https://www.bitdefender.com/media/materials/legal/Service-Level-Agreement-for-Professional-Services.v1.1.pdf.
10.2.2. Technische Premium-Support-Services: Diese Services werden bei Kauf durch den Kunden gemäß der unter: https://www.bitdefender.com/site/view/enterprise-support-policies.html verfügbaren Enterprise-Support-Richtlinien bereitgestellt.
10.2.3. Bitdefender Offensive Security Services und Cybersecurity Advisory Services: Wenn der Kunde diese Services erwirbt, erfolgt deren Erbringung gemäß der vorliegenden Vereinbarung unter Berücksichtigung der Besonderen Bedingungen aus Anlage C, die dieser Vereinbarung beigefügt ist.
10.2.4. MDR-Service: Wenn der Kunde diesen Service erwirbt, erfolgt die Erbringung gemäß dieser Vereinbarung, einschließlich der Besonderen Bedingungen aus Anlage B, die hier beigefügt ist.
10.3. Bei einem Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen behält sich Bitdefender das Recht vor, den jeweiligen technischen Support, ob Standard oder Premium, wie in Abschnitt 10 angegeben, nach eigenem Ermessen abzulehnen, auszusetzen oder zu beenden. Die Richtlinien für den technischen Support können nach Ermessen von Bitdefender geändert werden. Bitdefender wird jedoch das Service-Level der für unterstützte Programme bereitgestellten Support-Services während des Zeitraums, für den die Entgelte für den technischen Support gezahlt wurden, nicht wesentlich reduzieren.
10.4. Der Kunde ist gehalten, die auf den Websites veröffentlichen Richtlinien zu prüfen, bevor er das Bestelldokument für die entsprechenden Services ausfüllt. Wenn der Kunde beabsichtigt, Professional Services in Anspruch zu nehmen, muss er eine separate Leistungsbeschreibung mit Bitdefender unterzeichnen. Diese Bedingungen gelten nicht für Test- und Beta-Lösungen.
11. SYSTEMANFORDERUNGEN. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN.
11.1. Der Kunde und der MSP sind für die Installation von Middleware, sonstiger Software und Softwareanwendungen und die Konfiguration der Bitdefender-Lösungen und -Services gemäß der von Bitdefender zur Verfügung gestellten Dokumentation alleinig verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst die korrekte Lizenzierung, Konfigurationssteuerung, Verwaltung und Betriebsbereitschaft. Der Kunde und der MSP sind für die Installation, den Betrieb, die Wartung und den Support von jeglicher Software alleinig verantwortlich, die nicht ausdrücklich in der alleinigen Verantwortung von Bitdefender liegt. Der Kunde und der MSP verpflichten sich, Bitdefender per E-Mail über den Fortschritt der Standort-Vorbereitung, Lieferung, Installation, Konfiguration und Abschluss der Konfigurationstests zu informieren.
11.2. Der Kunde erkennt an, dass Technologien nicht universell kompatibel sind und dass es Einschränkungen geben kann. Der Kunde und der MSP verstehen und erklären sich einverstanden, dass der Kunde und der MSP die alleinige Verantwortung für die Pflege und Sicherung von Daten tragen. Der Kunde und der MSP erklären sich einverstanden, Bitdefender von allen Verlusten schadlos zu halten, die sich aus dem Verlust von Daten während der Ausführung von Bitdefender-Lösungen und -Services oder anderweitig ergeben. Darüber hinaus sind der Kunde und der MSP allein für den Schutz von Passwörtern verantwortlich, und Bitdefender ist in keiner Weise verantwortlich für den Verlust, die Änderung oder die Inkompatibilität von Passwörtern, selbst wenn ein solches Passwort ursprünglich von Bitdefender oder einer Software von Drittanbietern generiert wurde. Es ist zu beachten, dass Bitdefender dem Kunden in einem solchen Szenario (d. h. Bereitstellung eines generierten Passworts) dringend empfiehlt, dieses automatisch generierte Passwort zu ändern, nachdem er es zusammen mit anderen Anmeldeinformationen zum ersten Mal in eine Software eingegeben hat.
11.3. Verpflichtungen. Der Kunde erklärt und garantiert zusammen mit dem MSP und seinen verbundenen Unternehmen, dass (i) er Eigentümer der gesamten Software, Hardware und Computersysteme (zusammengefasst „Systeme“) ist, auf denen die Bitdefender-Lösungen und -Services installiert werden oder die während der Gültigkeitsdauer der Bitdefender-Lösungen und -Services Gegenstand der Bitdefender-Lösungen und -Services sind oder untersucht werden, oder dass er ein Nutzungsrecht von einem Dritten auf diese Systeme hat und diese direkt oder indirekt steuert; (ii) er in dem Umfang, der nach bundesstaatlichen, staatlichen, oder kommunalen US-amerikanischen oder nicht-US-amerikanischen Gesetzen erforderlich ist, Bitdefender autorisiert hat, auf diese Systeme zuzugreifen und Daten gemäß dieser Vereinbarung zu verarbeiten und zu übermitteln, soweit dies zur Bereitstellung und Ausführung der Bitdefender-Lösungen und -Services erforderlich ist; (iii) er über eine Rechtsgrundlage dafür verfügt, dass er Bitdefender die Systeme untersuchen und die Daten der Benutzer und die personenbezogenen Daten verarbeiten lässt; (iv) er zu jedem relevanten Zeitpunkt hinreichend und rechtskräftig befugt ist und bleiben wird, Bitdefender mit der Bereitstellung der Bitdefender-Lösungen und -Services zu beauftragen, und (v) der Kunde alle erforderlichen Angaben gemacht und alle erforderlichen Zustimmungen und behördlichen Genehmigungen eingeholt hat, die nach geltendem Recht erforderlich sind, um Bitdefender die Verarbeitung und die internationale Übermittlung von Benutzerdaten und personenbezogenen Daten jedes Benutzers oder verbundenen Unternehmens zu ermöglichen.
11.4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Bitdefender-Lösungen und -Services unter Beachtung der Gesetze, Regeln und Vorschriften zu nutzen, und er erkennt an, dass der Kunde allein dafür verantwortlich ist festzustellen, ob eine bestimmte Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services mit diesen Gesetzen vereinbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, von seinen Benutzern alle erforderlichen Rechte und Berechtigungen zur Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services einzuholen. Der Kunde ist haftbar und verantwortlich für alle Handlungen und Unterlassungen, die im Zusammenhang mit den Konten seiner Benutzer erfolgen.
12. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR MSPs
12.1. Der Kunde ermächtigt Bitdefender, dem MSP die Rechte und Berechtigungen für Bitdefender-Lösungen und -Services zu übertragen, die erforderlich sind, um dem Kunden die Nutzung und die Entgegennahme seiner Services zu ermöglichen und zu gewährleisten. Wenn der Kunde diese Autorisierung zu irgendeinem Zeitpunkt widerruft, ist der Kunde dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu und diese Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services zu widerrufen, und der Kunde wird seinen Zugang zu den Bitdefender-Lösungen und -Services innerhalb eines angemessenen Zeitraums deaktivieren. Für eventuell benötigte Unterstützung durch Bitdefender bei diesen Maßnahmen steht dem Kunden der Bitdefender-Support zur Verfügung.
12.2. Haftungsausschluss.
Sowohl der Kunde als auch der MSP bleiben während dieser Zeit für ihre Handlungen und Unterlassungen verantwortlich. Die Bitdefender-Lösungen und -Services sind nicht von der Nutzung durch den MSP abhängig. Bitdefender ist nicht verantwortlich oder haftbar für Verluste, Kosten oder Schäden, die sich in irgendeiner Weise aus ihren Handlungen oder Unterlassungen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Offenlegung, Übertragung, Änderung oder Löschung von Daten. Bitdefender (i) kontrolliert und überwacht den MSP nicht und erbringt keine Pflege- oder Unterstützungsleistungen für den MSP; (ii) lehnt alle Gewährleistungen jeglicher Art, Entschädigungen, Verpflichtungen und weitere Haftung im Zusammenhang mit gegenüber dem Kunden erbrachten Services des MSP und jeglicher Schnittstelle des MSP und Integration mit den Services ab. Der Kunde erkennt hiermit an und erklärt sich einverstanden, dass Bitdefender nicht für vom MSP bereitgestellte Services und damit verbundene Funktionen haftbar gemacht werden kann, die dem Kunden aus einem beliebigen Grund nicht mehr zur Verfügung stehen.
Der Kunde sollte dem MSP weder den Zugriff auf noch die Nutzung von Bedrohungsaufklärungsberichten gewähren oder gestatten, die in den Bitdefender-Lösungen oder -Services bereitgestellt oder zugänglich gemacht werden.
13. ELEKTRONISCHE MITTEILUNGEN.
13.1. Bitdefender darf dem Kunden rechtliche Hinweise und andere geschäftliche Mitteilungen zu den Bitdefender-Lösungen und -Services (einschließlich Updates, neuen Funktionen oder Services) senden oder die Informationen, die der Kunde Bitdefender zur Verfügung stellt („Mitteilungen“) nutzen. Bitdefender sendet Mitteilungen über produktinterne Hinweise oder per E-Mail an die registrierte E-Mail-Adresse des Hauptbenutzers oder veröffentlicht Mitteilungen auf seinen Websites. Die Rechtsgrundlage für das Versenden dieser Mitteilungen ist diese Vereinbarung und das berechtigte Interesse an Marketingaktivitäten für die Bestandskunden (für die Geschäftskommunikation). Was E-Mail-Benachrichtigungen betrifft, wird Bitdefender alle derartigen für den Kunden bestimmten E-Mail-Benachrichtigungen an den/die Kontoadministrator(en) oder anderen Ansprechpartner senden, die der Kunde vom Kunden bei der Registrierung benannt hat. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die E-Mail-Adresse des Kontoadministrators oder Ansprechpartners korrekt ist. Jede E-Mail-Benachrichtigung, die Bitdefender an die jeweils aktuelle E-Mail-Adresse sendet, wird mit ihrem Versand wirksam, unabhängig davon, ob der Kunde die E-Mail tatsächlich erhält oder nicht.
14. AUSFUHR
14.1. Alle Vertragsparteien verpflichten sich, alle US-Bundes-, Landes-, Kommunal- und Nicht-US-amerikanischen Gesetze einzuhalten, die bei der Erfüllung dieser Vereinbarung direkt auf die betreffende Partei anwendbar sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geltende Export- und Import-, Antikorruptions- und Beschäftigungsgesetze. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Bitdefender-Lösungen und -Services nicht in Regionen, gegen die die Vereinigten Staaten und/oder die Europäische Union ein Embargo oder umfassende Sanktionen verhängt haben (zusammengefasst „Embargoländer“), oder von einem Staatsangehörigen oder Einwohner dieser Länder oder einer natürlichen oder juristischen Person, die individuellen Verboten nach geltendem Recht unterliegt (z. B. Parteien, die auf der Liste „Specially Designated Nationals“ des US-Finanzministeriums oder der „Table of Denial Orders“ des US-Handelsministeriums aufgeführt sind) (zusammengefasst „Designated Nationals“), verwendet, an diese übertragen oder anderweitig ausgeführt oder wiederausgeführt werden dürfen, ohne dass zuvor alle erforderlichen Genehmigungen der US-Regierung und einer anderen zuständigen Regierung eingeholt worden sind. Der Kunde und MSP erklären und garantieren, dass der Kunde, die Auftragnehmer oder verbundenen Unternehmen des Kunden nicht in einem Embargoland ansässig sind oder nicht unter der Kontrolle eines Embargolandes oder eines Staatsangehörigen eines Embargolandes oder eines in einem Embargoland Ansässigen oder unter der Kontrolle eines Designated National stehen und auch selbst kein Staatsangehöriger eines Embargolandes und kein im Embargoland Ansässiger und kein Designated National ist. Bitdefender erklärt und garantiert ebenfalls, dass es nicht in einem Embargoland ansässig ist und nicht unter der Kontrolle eines Embargolandes oder eines Staatsangehörigen eines Embargolandes oder eines in einem Embargoland Ansässigen oder unter der Kontrolle eines Designated National steht und auch selbst kein Staatsangehöriger eines Embargolandes und kein im Embargoland Ansässiger und kein Designated National ist. Der Kunde und MSP erklären sich einverstanden, Bitdefender von Ansprüchen, Verlusten, Kosten oder Haftung, die im Zusammenhang mit der Verletzung dieser Verpflichtungen durch den Kunden entstehen, freizustellen und schadlos zu halten.
15. AUSSETZUNG UND BEENDIGUNG
15.1. Diese Vereinbarung bleibt für die Gültigkeitsdauer der Bitdefender-Lösungen und -Services gemäß der Geschäftsdokumentation oder bis zur Kündigung gemäß diesem Abschnitt oder wie in dieser Vereinbarung anderweitig angegeben, in Kraft. Bitdefender kann den Zugang des Kunden zu den Bitdefender-Lösungen und -Services oder deren Nutzung sofort aussetzen, wenn: (i) Bitdefender der Ansicht ist, dass eine erhebliche Bedrohung für die Sicherheit, Integrität, Funktionalität oder Verfügbarkeit der Bitdefender-Lösungen und -Services oder deren Inhalte, Daten oder Anwendungen besteht; (ii) der Kunde oder die Benutzer des Kunden gegen die im Rahmen der Vereinbarung gewährten Rechte verstoßen; oder (iii) Zahlungen an Bitdefender ausbleiben; jedoch unter der Maßgabe, dass Bitdefender unter den gegebenen Umständen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen wird, um den Kunden vor einer solchen Unterbrechung zu benachrichtigen und ihm gegebenenfalls die Möglichkeit zu geben, einen solchen Verstoß zu beseitigen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bestehen für Bitdefender keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.
15.2. Im Fall von Services kann jede Vertragspartei diese Vereinbarung mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen schriftlich kündigen, wenn eine nicht behobene wesentliche Verletzung vorliegt, die nicht innerhalb der Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen behoben wurde.
15.3. Außerdem bestätigt der Kunde, dass er, wenn er die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält, kein Recht hat, die Bitdefender-Lösungen und -Services zu nutzen, und der Kunde verpflichtet sich, in diesem Fall die Bitdefender-Lösungen und -Services zu deinstallieren bzw. nicht mehr zu nutzen.
15.4. Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass Bitdefender bei Evaluierungslösungen nach Ablauf des Evaluationszeitraums keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden hat.
15.5. Bitdefender behält sich das Recht vor, dem Kunden das Recht zur Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services zu entziehen, wenn der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält. Im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung aufgrund einer wesentlichen Verletzung der Verpflichtungen des Kunden ist Bitdefender nicht verpflichtet, dies dem Kunden mitzuteilen, und Bitdefender wird den Zugang des Kunden zu den Bitdefender-Lösungen und -Services unverzüglich sperren.
15.6. Bitdefender behält sich das Recht vor, die Unterstützung für seine Produkte oder eine Version seiner Produkte einzustellen oder die Bitdefender-Lösungen und -Services oder Produktfunktionen nicht länger zur Verfügung zu stellen. Die Richtlinien für die Beendigung der Produktunterstützung werden auf der Bitdefender-Website veröffentlicht und können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bitdefender.com/support/bitdefender-end-of-life-policy-statement-982.html.
16. PRÜFUNGSRECHTE.
16.1. Bitdefender kann ein Audit der Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services durch den Kunden durchführen, um sicherzustellen, dass die Nutzung durch den Kunden der geltenden Dokumentation entspricht. Ein solches Audit wird nach einer angemessenen Ankündigungsfrist und während der normalen Geschäftszeiten durchgeführt, jedoch nicht häufiger als einmal im Jahr, es sei denn, es wurde im Rahmen eines vorausgegangenen Audits eine wesentliche Abweichung festgestellt. Der Kunde ist damit einverstanden, interne Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um unbefugtes Kopieren, Verteilen, Installieren oder Nutzen der Bitdefender-Lösungen und -Services oder den Zugriff darauf zu verhindern. Der Kunde verpflichtet sich ferner, ausreichende Aufzeichnungen zu führen, die geeignet sind, die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden nachzuweisen, und auf Anforderung von Bitdefender Metriken und/oder Berichte bereitzustellen und zu zertifizieren, die auf diesen Aufzeichnungen basieren und sowohl die Anzahl der Exemplare (pro Lösung und Version) als auch die Netzwerkarchitekturen ausweisen, soweit sie sich vernünftigerweise auf das Abonnement des Kunden und die Bereitstellung der Bitdefender-Lösungen und -Services beziehen können.
16.2. Wenn bei einem Audit festgestellt wird, dass die Bereitstellung oder Nutzung von Bitdefender-Lösungen und -Services über die Abonnementbedingungen hinausgeht oder anderweitig gegen diese Vereinbarung verstößt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, diese Nichteinhaltung unverzüglich zu beheben. Wenn die nicht durch die Lizenz abgedeckte oder übermäßige Nutzung aller im Rahmen dieser Vereinbarung im Audit geprüften Lösungen insgesamt fünf Prozent (5 %) der tatsächlichen lizenzierten Nutzung der vom Kunden erworbenen Bitdefender-Lösungen übersteigen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, Bitdefender die Differenzen sowie die angemessenen Kosten zu erstatten, die bei der Durchführung des Audits entstanden sind.
17. HÖHERE GEWALT.
17.1. Keine der Vertragsparteien handelt vertragswidrig, falls sie nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg, Notsituationen, Streiks, Terrorakten, erheblichem Ausfall des Internets, Lieferschwierigkeiten oder anderen von ihr vernünftigerweise nicht zu vertretenden Gründen oder Ursachen nachzukommen. Sollten solche Gründe oder Bedingungen jedoch länger als dreißig (30) Kalendertage anhalten, kann jede der Parteien die von höherer Gewalt betroffene Vereinbarung durch schriftliche Benachrichtigung der jeweils anderen Partei kündigen. Ungeachtet des Vorstehenden vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Zahlungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung aus keinem Grund verzögert werden dürfen.
18. Hinweis zur Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) in der Kommunikation und in Produkten
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Bitdefender im Rahmen seiner kontinuierlichen Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz, Reaktionsfähigkeit und Gesamtqualität seiner Bitdefender-Lösungen und -Services KI-Technologien (künstliche Intelligenz) einsetzen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf KI-gestützte Chatbots, automatisierte Antwortsysteme und Machine-Learning-Algorithmen, sowie für bestimmte Kommunikations- und Interaktionsformen mit Kunden und Benutzern und bei der Erkennung und Funktionalität unserer Bitdefender-Lösungen und -Services.
Der Einsatz von KI dient der Unterstützung und Optimierung unserer Bitdefender-Lösungen und -Services, der Kommunikationsprozesse, soll zeitnahe Unterstützung ermöglichen und die Genauigkeit sowie Einheitlichkeit der bereitgestellten Informationen und Cybersicherheitsdienste verbessern. Auch wenn KI bei der Beantwortung von Anfragen oder der Unterstützung bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Bitdefender-Lösungen und -Services zum Einsatz kommen kann, unterliegt jede solche Nutzung den geltenden Gesetzen, einschließlich der Datenschutzgesetze und unserer Verpflichtung zu Vertraulichkeit, Datenschutz und ethischen Standards.
Durch die fortgesetzte Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services und die Kommunikation mit Bitdefender nimmt der Kunde den möglichen Einsatz solcher KI-Technologien in derartigen Interaktionen zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden. Sollte der Kunde Fragen oder Bedenken bezüglich dieser Vorgehensweise haben, kann er sich zur weiteren Klärung direkt an Bitdefender wenden: =682=URecj3:E5676?56C]4@∬
19. SONSTIGES
19.1. Wenn der Kunde in den Vereinigten Staaten oder in Kanada ansässig ist, unterliegt diese Vereinbarung der Gesetzgebung des Staates Florida, USA, mit Gerichtsstand Broward County. Wenn der Kunde in Großbritannien, Australien oder Neuseeland ansässig ist, unterliegt diese Vereinbarung der Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs mit Gerichtsstand Reading. Wenn der Kunde in den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen oder Schweden ansässig ist, unterliegt diese Vereinbarung der Gesetzgebung der Niederlande mit Gerichtsstand Den Haag. Wenn der Kunde in Deutschland oder Österreich ansässig ist, unterliegt diese Vereinbarung der Gesetzgebung Deutschlands mit Gerichtsstand München. Wenn der Kunde in Indonesien oder Singapur ansässig ist, unterliegt diese Vereinbarung der Gesetzgebung Singapurs mit Gerichtsstand Singapur. Wenn der Kunde im übrigen Europa, im übrigen Asien, in Afrika, im Nahen Osten oder in lateinamerikanischen Ländern ansässig ist, unterliegt diese Vereinbarung der Gesetzgebung Rumäniens mit Gerichtsstand Bukarest.
19.2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so berührt diese Ungültigkeit nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.
19.3. Diese Vereinbarung beschreibt bestimmte Rechtsansprüche. Für den Kunden können in dem Staat oder Land, in dem er ansässig ist, andere Rechte gelten. Der Kunde kann auch Rechte gegenüber der Partei haben, von der der Kunde die Bitdefender-Lösungen und -Services erworben hat. Diese Vereinbarung ändert nichts an den Rechten oder Pflichten des Kunden gemäß der im Staat oder Land des Kunden geltenden Gesetzgebung, wenn diese dies nicht zulässt.
19.4. Bitdefender und die Bitdefender-Logos sind Marken von Bitdefender. Alle anderen in den Bitdefender-Lösungen und -Services oder in zugehörigen Materialien verwendeten Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.
19.5. Bitdefender behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen abzutreten. Es ist dem Kunden nicht gestattet, diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Bitdefender abzutreten, jedoch mit der Maßgabe, dass der Kunde nach schriftlicher Mitteilung an Bitdefender das Recht hat, diese Vereinbarung kraft Gesetzes im Rahmen einer Fusion, Umstrukturierung oder eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte oder Anteile des Kunden abzutreten.
19.6. Jede Vertragspartei erklärt und gewährleistet, dass sie (i) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung keine Zahlungen oder Geschenke oder Angebote oder Versprechen von Zahlungen oder Geschenken jeglicher Art, weder direkt noch indirekt, an einen Beamten einer ausländischen Regierung oder einer ihrer Behörden oder Einrichtungen geleistet hat und dies auch nicht tun wird und (ii) den Foreign Corrupt Practices Act und alle anderen geltenden Gesetze in jeder Hinsicht einhalten wird und (iii) die für jede Partei, die ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllt, geltenden Export-Compliance-Gesetze einhalten wird. Soweit dies durch schriftlichen Verzicht, Haftungsausschluss, Einschränkung und/oder Ausschluss gemäß den geltenden Gesetzen zulässig ist, wird diese Vereinbarung ausschließlich zwischen den und zum Nutzen der Vertragsparteien geschlossen und kann nur von diesen durchgesetzt werden, und kein Dritter hat hieraus irgendwelche Rechte/Vorteile, unabhängig davon, ob diese hieraus entstehen, aus einem jetzt geltenden oder später erlassenen Gesetz (wie etwa dem Contracts (Rights of Third Parties) Act von 1999 im Vereinigten Königreich und ähnlichen Gesetzen in Irland, Singapur, Neuseeland und bestimmten Bundesstaaten Australiens, deren Anwendung hiermit jeweils ausgeschlossen und abgelehnt wird) oder aus anderen Gründen. Diese Vereinbarung begründet weder ausdrücklich noch stillschweigend Rechte, Rechtsmittel, Vorteile, Ansprüche oder Klagegründe (rechtlich, billigkeitsrechtlich oder anderweitig) an oder im Namen von Drittparteien, einschließlich Mitarbeitern, unabhängigen Beratern, Vertretern und verbundenen Unternehmen einer Partei, und soll auch nicht als solche ausgelegt werden, noch begründet sie anderweitig eine Verpflichtung oder Pflicht gegenüber Drittparteien; jedoch unter der Maßgabe, dass ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung die Lieferanten, Softwarelizenzgeber und Wiederverkäufer von Bitdefender als Drittbegünstigte der in dieser Vereinbarung dargelegten Ausschlüsse, Beschränkungen und Haftungsausschlüsse in Bezug auf die Bitdefender-Lösungen und -Services gelten.
19.7. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Bitdefender in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vorschläge, Vereinbarungen, Absprachen oder sonstigen Mitteilungen, zwischen den Vertragsparteien, ob mündlich oder in Schriftform, in Bezug auf diesen Gegenstand. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung alle Bedingungen in Internet-Einkaufsportalen oder in ähnlichen nicht von Bitdefender stammenden Dokumenten ersetzen und dass solche Bedingungen, die in einem solchen Portal oder einem anderen, nicht von Bitdefender stammenden Dokument enthalten sind, nicht für die bestellten Bitdefender-Lösungen und -Services gelten. Jede über einen Wiederverkäufer vorgenommene Bestellung oder Geschäftsdokumentation unterliegt dieser Vereinbarung, und die Verpflichtungen sowie die Haftung von Bitdefender gegenüber dem Kunden unterliegen dieser Vereinbarung. Bitdefender ist nicht an jegliche Vereinbarungen oder Bestellungen gebunden, die der Wiederverkäufer mit dem Kunden abschließt, es sei denn, ein gesetzlicher Vertreter von Bitdefender unterzeichnet die Vereinbarung.
19.8. Bitdefender ist berechtigt, die Bestimmungen in dieser Vereinbarung jederzeit zu überarbeiten. Die überarbeiteten Bestimmungen gelten automatisch für die entsprechenden Versionen der Bitdefender-Lösungen und -Services, die mit der geänderten Vereinbarung vertrieben werden. Sollte sich ein beliebiger Teil dieser Vereinbarung als ungültig und nicht durchsetzbar erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Teile der Vereinbarung, die weiterhin gültig und durchsetzbar bleiben. Im Fall von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen in andere Sprachen übersetzten Fassungen der vorliegenden Vereinbarungen gilt die von Bitdefender herausgegebene englische Fassung.
Sämtliche zusätzlichen, widersprüchlichen oder abweichenden Bedingungen, die der Kunde oder ein Auftragnehmer des Kunden in einem seiner ausgestellten Dokumente oder Geschäftsdokumentation vorschlägt, werden hiermit von Bitdefender abgelehnt und sind von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.
19.9. Diese Vereinbarung regelt die Beziehung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf jegliche Geschäftsdokumentation für die Bitdefender-Unternehmenslösungen und -Services, die der Kunde entweder direkt bei Bitdefender oder über einen Bitdefender-Partner bestellt.
19.10.Sofern der Kunde Bitdefender nicht anderweitig informiert, indem er uns eine E-Mail an legal@bitdefender.com sendet, erklärt er sich jederzeit damit einverstanden, dass Bitdefender den Firmennamen und das Logo des Kunden (gemäß den vom Kunden bereitgestellten Markenrichtlinien) als Bitdefender-Kunde in einer Weise zeigen darf, die nicht darauf hindeutet, dass der Kunde bestimmte Bitdefender-Lösungen oder Services nutzt oder befürwortet, die von Bitdefender zur Verfügung gestellt wurden.
19.11.Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Support gelten die folgenden Bedingungen: https://www.bitdefender.com/business/customer-portal/enterprise-standard-support.html. Die Kontaktadresse für den Kunden für rechtliche Mitteilungen ist legal@bitdefender.com.
Diese Vereinbarung enthält die folgenden Anlagen, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind:
Anlage A – „Besondere Bedingungen für Bitdefender-Lösungen“
Anlage B – „Besondere Bedingungen für die MDR-Services und den Cybersecurity Warranty Service“
Anlage C – „Besondere Bedingungen für Bitdefender Offensive Security Services und Cybersecurity Advisory Services“
Anlage D – „Besondere Bedingungen für Bitdefender Threat Intelligence Services“
Anlage E – „Besondere Bedingungen für GravityZone Security Data Lake und GravityZone Security Data Lake for MDR“
wobei diese alle gemeinsam als RAHMENVEREINBARUNG FÜR BITDEFENDER-UNTERNEHMENSLÖSUNGEN UND -SERVICES bezeichnet werden.
ANLAGE A - BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BITDEFENDER-LÖSUNGEN
1. LÖSUNGSREGISTRIERUNG
1.1. Für die Registrierung einer Bitdefender-Lösung ist ein gültiges Bitdefender-Konto erforderlich, das eine gültige E-Mail-Adresse für den Empfang von Updates, Upgrades und anderen Benachrichtigungen sowie eine gültige Bitdefender-Lösungslizenz enthält. Das Bitdefender-Konto ist wie in der Dokumentation beschrieben verpflichtend für die Nutzung der Bitdefender-Lösung.
1.2. Für alle Bitdefender-Lösungen, mit Ausnahme von Bitdefender Security for AWS, ist für die Registrierung eine gültige Abonnementschlüssel-Seriennummer erforderlich, die in der Geschäftsdokumentation vom Bitdefender-Vertriebspartner oder -Wiederverkäufer angegeben ist, von dem der Kunde die Bitdefender-Lösungen erworben hat. So wird sichergestellt, dass die Bitdefender-Lösung ausschließlich auf ordnungsgemäß lizenzierten Computern, virtuellen Maschinen und Mobilgeräten eingesetzt werden kann und dass nur Benutzer mit einer gültigen Lizenz Bitdefender-Services in Anspruch nehmen können. Ein Bitdefender-Konto wird, wie in der Dokumentation angegeben, zur Aktivierung der Online-Funktionen benötigt.
1.3. Bei Bitdefender Security for AWS handelt es sich um einen Service, der von Bitdefender für Kunden von Amazon EC2 als Abonnement angeboten wird.
Wenn der Kunde die Lösung direkt von Bitdefender erwirbt, benötigt er ein Amazon-Payments-Konto, in dem zum Zwecke der monatlichen Abrechnungen gültige Kreditkarteninformationen hinterlegt sind. Der Kunde erhält bzw. benötigt hierfür keinen Lizenzschlüssel.
1.4. Die Funktionen und Nutzungsbedingungen der Bitdefender-Lösung sind auf der Bitdefender-Website, im Online-Shop bzw. in der zugehörigen Geschäftsdokumentation angegeben.
1.5. Die bei der Ersteinrichtung angegebenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Passwort) werden als Name für das Konto verwendet, über das der Kunde Services in Anspruch nehmen und/oder bestimmte Funktionen der Bitdefender-Lösungen nutzen kann. Der Kunde kann das Passwort jederzeit nach Installation der Bitdefender-Lösungen bzw. nach Aktivierung des Service ändern. Bitdefender empfiehlt dringend, dies auch zu tun.
2. LIZENZRECHTE UND BESCHRÄNKUNGEN
2.1. Bei Annahme der Kundenbestellung durch Bitdefender und nach Zahlung der Lizenzgebühr durch den Kunden sowie Eingang der entsprechenden Zahlung bei Bitdefender gewährt Bitdefender dem Kunden das beschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung von und/oder zum Zugriff auf die Bitdefender-Lösungen und -Services, die vom Kunden ausschließlich für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden, einschließlich seiner verbundenen Unternehmen, und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich der Bestellung und der Dokumentation, bestellt wurde.
2.2. Der Kunde kann seinen Benutzern die Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services gemäß dieser Vereinbarung gestatten, und er ist für die Einhaltung dieser Vereinbarung bei einer solchen Nutzung verantwortlich.
2.3. Der Kunde kann im Rahmen der Begrenzung durch die in der Bestellung angegebene Gesamtzahl an Lizenzplätzen Bitdefender-Lösungen auf so vielen Geräten/Endpoints wie erforderlich installieren oder nutzen und die Services starten und/oder darauf zugreifen. Je nach erworbener Bitdefender-Lösung hat der Kunde Anspruch auf eine Lizenz für physische Computer, Endpoints, virtuelle Maschinen, Amazon-EC2-Instanzen und/oder Exchange-Postfächer, wie in den Bestellungen oder in anderen Geschäftsdokumentationen angegeben. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Bitdefender-Lösungen jeweils nur auf einer Instanz der Konsole verwendet/konfiguriert werden darf (entweder in der Cloud oder lokal, aber nicht beides gleichzeitig). Eine Migration von einer Konsole zur anderen ist jedoch möglich. Für weitere Informationen hierzu kann der Kunde den Enterprise-Support kontaktieren.
2.4. Der Kunde kann ein Exemplar der Bitdefender-Lösung auf einem einzelnen Gerät nutzen. Wenn in der Bestellung des autorisierten Vertriebspartners oder Wiederverkäufers eine größere Anzahl von Exemplaren und/oder Geräten oder geschützten Ressourcen angegeben ist (zulässige Anzahl), ist der Kunde berechtigt, die Bitdefender-Lösung entsprechend diesen Angaben zu kopieren. Eine Kopie der Bitdefender-Lösung darf zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken erstellt werden. Die Gesamtzahl der Endpoints oder Server oder geschützten Ressourcen beim Kunden, auf denen alle Versionen der Bitdefender-Lösungen installiert sind, darf auch dann nicht überschritten werden, wenn: a) die Bitdefender-Lösungen mehrere Plattformen oder Sprachen unterstützen, b) der Kunde die Bitdefender-Lösungen auf mehreren Medien erhält bzw. c) der Kunde auf andere Weise mehrere Exemplare der Bitdefender-Lösungen erhält oder d) der Kunde die Bitdefender-Lösungen zusammen mit anderer Software erhält.
2.5. Während der Installation kann es vorkommen, dass die Bitdefender-Lösungen andere Sicherheitsprogramme deinstallieren oder deaktivieren, falls diese Programme mit den Bitdefender-Lösungen nicht kompatibel sind.
2.6. Wenn der Kunde das Add-on Bitdefender GravityZone XDR für MSP erwirbt, sind zusätzlich die Add-ons Threat Intelligence Services (TIS) und Bitdefender Endpoint Detection and Response (EDR) erforderlich. Diese werden automatisch zusammen mit dem Add-on Bitdefender GravityZone XDR für MSP aktiviert und entsprechend in Rechnung gestellt.
2.7. Die Bitdefender-Lösungen und -Services sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch weitere Gesetze und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Die Bitdefender-Lösungen werden unter Lizenz vergeben und nicht verkauft. Der Kunde ist berechtigt, die Bitdefender-Lösungen und -Services gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen.
2.8. Lizenzbeschränkungen. Im Rahmen dieser Vereinbarung darf der Kunde die Bitdefender-Lösungen weder an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen noch eine Unterlizenz dafür vergeben. Der Kunde darf Bitdefender-Lösungen weder vermieten, verleasen, verleihen, versteigern oder weiterverkaufen noch ganz oder teilweise verändern, übersetzen oder abgeleitete Werke daraus erstellen, sie zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quell- oder Objektcode oder die zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, Dateiformate, Programmierungs- oder Interoperabilitätsschnittstellen zu rekonstruieren oder zu ermitteln (oder, falls das Gesetz eine solche Handlung erlaubt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dies mindestens 90 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen). Der Kunde darf die Bitdefender-Lösungen nicht verwenden, um Services für Dritte bereitzustellen, oder Dritten, mit Ausnahme von Auftragnehmern oder Beratern, die im Namen des Kunden handeln, die Nutzung oder den Zugriff auf die Bitdefender-Lösungen gestatten. Der Kunde darf Dritten nicht gestatten, über eine Timesharing-, Dienstleistungs- oder sonstige Vereinbarung von der Nutzung oder Funktionalität der Bitdefender-Lösungen und -Services zu profitieren. Der Kunde darf keine Eigentumshinweise oder -Labels von oder aus den Bitdefender-Lösungen entfernen und er darf nicht die Ergebnisse von Programm-Benchmark-Tests ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Bitdefender offenlegen. Wenn Bitdefender die Bitdefender-Lösungen (i) eingebettet, integriert oder auf einem physischen Hardwaregerät geladen bereitstellt oder (ii) sie zum Download auf einem bestimmten physischen Hardwaregerät bereitstellt, dann ist die Lizenz auf die Nutzung auf diesem Gerät beschränkt. Darüber hinaus darf der Kunde (a) keine Authentifizierungen, Lizenzschlüssel oder Sicherheitsmaßnahmen in den Bitdefender-Lösungen und -Services ändern, blockieren, umgehen oder anderweitig beeinträchtigen, b) keine Bitdefender-Lösungen und -Services (oder Komponenten davon, einschließlich Lizenzen, Zugriffsschlüssel oder Autorisierungen) vertreiben, lizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, vermieten, verpfänden, belasten oder anderweitig an Dritte übertragen oder ihnen ein Exemplar davon zur Verfügung stellen; (c) ohne die schriftliche Genehmigung von Bitdefender keine Wettbewerbs-, Leistungs- oder Benchmarktests oder -analysen in Bezug auf Bitdefender-Lösungen veröffentlichen, bereitstellen oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen, wobei eine solche Genehmigung nach alleinigem Ermessen von Bitdefender verweigert oder an Bedingungen geknüpft werden kann; (d) die Bitdefender-Lösungen und -Services nicht auf eine andere als die in der zugehörigen Dokumentation ausdrücklich gestattete Weise bereitstellen oder verwenden; noch darf der Kunde (e) versuchen, eine der vorgenannten Handlungen in Bezug auf Bitdefender-Lösungen vorzunehmen.
2.9. Der Kunde ist verpflichtet, von seinen Benutzern alle erforderlichen Rechte und Berechtigungen zur Nutzung der Bitdefender-Lösungen und -Services einzuholen.
2.10. Der Kunde ist verpflichtet, die Geschäftsdokumentation und Bitdefender-Websites zu konsultieren, um Informationen über Nutzungsbeschränkungen innerhalb der unterschiedlichen Endpoint-Kategorien zu erhalten.
3. UPDATES
3.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass ein in seinem Netzwerk installiertes Serversystem seiner Wahl während des Gültigkeitszeitraums zum Empfang und zur Bereitstellung von Updates der Bitdefender-Lösungen genutzt wird. Das erforderliche Protokoll wird ausschließlich für die Übertragung und den Empfang von Aktualisierungen der Bitdefender-Lösungen und Signaturdateien verwendet. Falls der Kunde keinen lokalen Updateserver verwendet, bietet Bitdefender dem Kunden die Möglichkeit, die Updates unmittelbar vom Content Delivery Network von Bitdefender herunterzuladen. Manche Updates, so zum Beispiel Signaturupdates, Fehlerkorrekturen oder kleinere Updates werden automatisch auf das Gerät des Kunden heruntergeladen, bei wesentlichen Updates ist eine Interaktion des Kunden auf der Benutzeroberfläche notwendig. Bitdefender übernimmt keine Haftung, falls der Kunde die neuesten verfügbaren Updates nicht installiert.
3.2. Der Kunde darf mit den Zahlungen der Entgelte für die Bitdefender-Lösungen nicht im Rückstand sein bzw. muss über ein aktives Abonnement verfügen, um Updates oder Upgrades zu erhalten.
4. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE FOLGENDEN BITDEFENDER-LÖSUNGEN:
4.1. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE LÖSUNG BITDEFENDER GRAVITYZONE SECURITY FOR EMAIL
4.1.1. Bitdefender GravityZone Security for Email ist eine 100 % cloudbasierte Lösung, die den E-Mail-Verkehr analysiert und unerwünschte oder schädliche Nachrichten entfernt. Die Lösung durchsucht alle eingehenden (und ausgehenden) Nachrichten nach Bedrohungen wie Schadsoftware und Phishing-Angriffen und untersucht in den Nachrichten eingebettete URLs, um die Benutzer vor ungeeigneten oder schädlichen Webseiten zu schützen.
4.1.2. Postfach ist definiert als der Speicherort von elektronischen Nachrichten, die sich auf einem Remote-Server befinden oder auf das Gerät des Benutzers heruntergeladen wurden. E-Mail-Client-Software organisiert Nachrichten üblicherweise in separaten Ordnern, einschließlich Posteingang und gesendete Objekte.
4.1.3. Richtlinie zur Nutzung der Lösung
Berechnung die Lösungsnutzung:
Im Folgenden werden die Kennzahlen beschrieben, die zur Berechnung der Nutzung von Bitdefender GravityZone Security for Email während eines Kalendermonats verwendet werden. Um Missverständnisse auszuschließen: Ein Kalendermonat wird vom ersten bis zum letzten Tag des Monats berechnet, z. B. 1. bis 31. Januar, 1. bis 30. April usw.
Die Anzahl der aktiven Postfächer, d. h. die Postfächer (ohne Aliase und Verteilerlisten), die im betreffenden Zeitraum mindestens eine E-Mail gesendet oder empfangen haben.
Damit ein Postfach kostenpflichtig ist, muss das Primärkennzeichen auf true gesetzt sein und die object Class in Active Directory muss user oder NULL sein ("NULL" ist für Umgebungen enthalten, in denen Active Directory nicht genutzt wird).
Freigegebene Postfächer, Verteilerlisten (DLs), Ressourcen usw.haben eine objectClass, meist group oder msExchDynamicDistributionList, für On-Premises- oder freigegebene Postfächer für Office 365 / Exchange Online. Diese werden nicht auf die Nutzung der Bitdefender-Lösungen angerechnet.
Wenn der Kunde Azure Active Directory nutzt, muss er die richtigen Berechtigungen erteilen, um die Synchronisierung von gemeinsam genutzten bzw. freigegebenen Postfächern zu ermöglichen, da diese sonst nicht von den Postfächern von Standardbenutzern zu unterscheiden sind und der Abrechnung unterliegen.
Postfächer, die den oben genannten Kriterien entsprechen, sind dann kostenpflichtig, wenn es sich um aktive Postfächer handelt. Als aktives Postfach gilt ein Postfach, das im Zeitraum (Monat) mindestens eine E-Mail-Nachricht empfangen oder gesendet hat.
Die Nutzung entspricht der Summe der aktiven primären Postfächer, wie oben definiert. Die oben dargestellte Nutzungsberechnung für die Bitdefender-Lösung gilt für die monatliche Abrechnung (MSP). Bei jährlicher oder mehrjähriger Abrechnung entspricht die Nutzung der Bitdefender-Lösung der Anzahl der „verkauften“ Postfächer, wie in der Geschäftsdokumentation festgelegt.
In bestimmten Fällen können deaktivierte Postfächer weiterhin der Abrechnung unterliegen, wenn sie unabhängig vom Aktivitätsstatus des Postfachs weiterhin von der Bitdefender-Lösung gescannt werden. Um zu verhindern, dass solche Postfächer abgerechnet werden, empfiehlt es sich, eine Verbindungsregel einzurichten, mit der aufgelistete deaktivierte Postfächer von aktiven Scans ausgeschlossen werden. Informationen zur Konfiguration dieser Regel finden Sie in der Bitdefender-Dokumentation, insbesondere unter „Connection Rule Examples“. Diese Ausschlussregel hilft dabei, die Nutzung an die in diesem Dokument definierten Kriterien für „Aktive Postfächer“ anzupassen.
4.1.4. Übernutzung. Der Kunde verpflichtet sich, dass die maximale Anzahl der Postfächer, die der jeweiligen Bitdefender-Lösung unterliegen, die Anzahl der vom Kunden jeweils erworbenen Abonnements nicht überschreitet. Der Kunde erklärt sich einverstanden, bei Überschreitung der Anzahl der erworbenen Abonnements rückwirkend ab dem Anfangszeitpunkt der Übernutzung zusätzliche Abonnementgebühren für die zusätzlichen Postfächer zu entrichten.
Übernutzung ist ein Nutzungsszenario, bei dem ein für ein oder mehrere Jahre zahlender Kunde mehr als die in der Geschäftsdokumentation festgelegte Anzahl von Postfächern nutzt, wobei die Übernutzung anhand den oben dargestellten Kriterien für aktive Postfächer ermittelt wird. Bitdefender behält sich das Recht vor, die Differenz zwischen den verkauften Postfächern und den tatsächlich aktiven Postfächern, wie in der Bitdefender-Konsole angegeben, in Rechnung zu stellen. Bitdefender behält sich das Recht vor, das Benutzerkonto des Kunden für alle Lizenzen zu sperren.
4.1.5. Nutzungsbedingungen für Massen-E-Mails
Hinweis: Security for Email erlaubt keine Massen-E-Mail-Aktivitäten, die nicht den unten aufgeführten Nutzungsbedingungen entsprechen.
Benutzer, die Bitdefender GravityZone Security for Email für den Versand ausgehender E-Mails verwenden, müssen im Zusammenhang mit Massen-E-Mails die folgenden Bedingungen beachten. Wenn der Kunde Massen-E-Mails versenden möchte, müssen der Kunde und die Endbenutzer, die den Mailversand erstellen, die nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen einhalten.
Massen-E-Mails sind größenbeschränkt:
· Weniger als 150 KB bei weniger als 100 Empfängern.
· Weniger als 30 KB bei weniger als 1000 Empfängern.
· Weniger als 20 KB bei mehr als 1000 Empfängern.
· E-Mail-Anhänge sollten auf einem Webserver abgelegt werden. Ein Link zu den Anhängen muss in der E-Mail angegeben werden.
Das System kann bis zu 300 Empfänger von ausgehenden E-Mails verarbeiten. Wenn die Empfängerliste des Kunden 300 E-Mail-Adressen übersteigt, muss der E-Mail-Versand aufgeteilt werden.
4.1.6. Zustell- und Service-Level-Vereinbarungen
Zustell- und Service-Level-Vereinbarungen gelten nicht für Massen-E-Mails. In Zeiten hoher Auslastung behält sich Bitdefender das Recht vor, die Zustellung von Massen-E-Mails zurückzustellen bzw. auf alternative Rechenzentren umzuleiten. Für nicht zugestellte E-Mails wird kein Support geleistet.
Freigabe - vor dem Versand
Große Kampagnen mit mehr als 200 Empfängern müssen mit einer Muster-E-Mail an 3F=∫URecj3:E5676?56C]:?7@ mindestens 24 Stunden im Voraus eingereicht werden. Kleinere Kampagnen sollten mit 3F=∫URecj3:E5676?56C]:?7@ auf BCC versendet werden. Werden diese Vorgehensweisen nicht eingehalten, können E-Mails gestoppt werden.
Compliance.Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Rechtsvorschriften.
Beschwerden. Wenn Bitdefender Beschwerden über Missbrauch erhält, behält sich Bitdefender das Recht vor, zukünftige Kampagnen zu blockieren. Wenn Bitdefender Beschwerden von einem einzelnen Anbieter erhält, ist Bitdefender verpflichtet, die Zustellung aller E-Mails von der Domain des Kunden an diesen Anbieter (z. B. AOL) zu stoppen.
Die Adresse abuse@yourdomain.tld muss eine gültige E-Mail-Adresse sein und muss aktiv überwacht werden.
Versandbeschränkungen.Alle Email Security-Konten, die ab dem 1. Juni 2021 bereitgestellt werden, sind auf 600 Nachrichten pro Stunde beschränkt.
4.1.7. Risiken bei GravityZone Security for E-Mail:
Es ist zu beachten, dass E-Mails in der Regel unverschlüsselt im Klartext versendet werden und über zahlreiche Netzwerkanbieter, Systeme und Server zwischen Absender(n) und Empfänger(n) geleitet werden. Jeder dieser Anbieter, Systeme und Server kann über eine Kopie der vollständigen E-Mail-Nachricht verfügen.
Transport Layer Security (TLS) wird zunehmend zur Verschlüsselung der Server-zu-Server-Übertragung von E-Mails eingesetzt. EMS bietet die Option, TLS für ausgehende E-Mails mit bestimmten Domains zu verwenden, die dies unterstützen.
Für sensible Nachrichten, einschließlich Nachrichten mit personenbezogenen Daten, wird die Verwendung einer separaten E-Mail-Verschlüsselungslösung empfohlen.
Es ist außerdem zu beachten, dass GravityZone Security for Email nur E-Mails schützt, die extern gesendet oder empfangen werden. Interne Nachrichten, die zwischen Benutzern ausgetauscht werden, werden von Bitdefender nicht verarbeitet.
Risikoumfang: Die Bitdefender-Mitarbeiter können auf den Nachrichtentext (einschließlich Dateianhänge) von extern gesendeten oder empfangenen E-Mail-Nachrichten – wenn diese nicht verschlüsselt sind – innerhalb der kurzen Zeitspanne zugreifen, in der sie auf Datenträger geschrieben und in der Cloud verarbeitet werden.
Es hat nur eine kleine Anzahl unserer Mitarbeiter, die mit der Verwaltung der EMS-Systeme oder mit der Unterstützung von Kunden, die den Dienst nutzen, befasst sind, oder diejenigen, die aus betrieblichen oder technischen Gründen (Softwareentwicklung) Zugriff haben, Zugriff auf die Infrastruktur, auf der die E-Mail-Nachrichten verarbeitet und vorübergehend gespeichert werden. Die gleiche kleine Anzahl unserer Mitarbeiter könnte auf Spam-Nachrichten zugreifen, die in Quarantäne gespeichert sind, wenn der Dienst so konfiguriert ist, dass als Spam erkannte Nachrichten in Quarantäne verschoben werden. Alle dienstbezogenen Daten werden unter strikter Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung behandelt.
Eingabedaten, die personenbezogene Daten enthalten – Lösung Bitdefender GravityZone Security for Email: Für die Lösung Bitdefender GravityZone Security for Email umfassen Eingabedaten ein- und ausgehende E-Mail-Nachrichten, die das Unternehmen von einem externen Absender empfängt bzw. an diesen sendet. E-Mail-Nachrichten werden unverschlüsselt im Klartext gesendet, außer es wird eine gesonderte E-Mail-Verschlüsselungslösung verwendet oder TLS wird für ausgehende E-Mails an eine bestimmte Domäne erzwungen. E-Mail-Nachrichten werden während der Analyse in der Regel für einige Sekunden gespeichert und sofort gelöscht, sobald sie auf den E-Mail-Server des Kunden zugestellt worden sind.
Ausgabedaten, die personenbezogene Daten enthalten – Bitdefender GravityZone Security for Email Solution:
Ø Die Ausgabedaten des EMS-Dienstes bestehen aus Protokolldaten, die sich auf eingehende und ausgehende E-Mail-Nachrichten beziehen, die von extern gesendet oder empfangen wurden. Zu den Protokolldaten gehören IP-Adressen, An-, Von- und Betreff-Felder, Serverantworten und andere Metadaten, jedoch nicht der Nachrichtentext oder Dateianhänge.
Ø Je nach Konfiguration der Bitdefender-Lösung können die Ausgabedaten auch vollständige E-Mail-Nachrichten enthalten, die bei der Analyse als Spam-Nachrichten identifiziert werden, wenn die Bitdefender-Lösung so konfiguriert ist, dass Spam-E-Mails unter Quarantäne gestellt und nicht gelöscht werden. Nachrichten in Quarantäne werden dreißig (30) Tage lang gespeichert und dann gelöscht.
Ø Protokolldaten werden einunddreißig (31) Tage lang online aufbewahrt und dann archiviert. Archivierte Protokolldaten werden nach einunddreißig (31) Tagen gelöscht (können aber auf Wunsch von Kunden jederzeit vor der Löschung heruntergeladen werden).
4.1.8. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BITDEFENDER GRAVITYZONE EXTENDED EMAIL SECURITY SOLUTIONS
Für Bitdefender GravityZone Extended Email Security Solutions und Bitdefender Extended Email Security Solutions für MSP gelten besondere Bedingungen, die unter folgendem Link verfügbar sind: https://www.bitdefender.com/en-us/site/view/email-security-solutions-access-agreement, sowie folgende Bedingungen.
Stimmt ein MSP, Wiederverkäufer oder Auftragnehmer im Namen des Kunden den Bedingungen zu, so ist der MSP, Wiederverkäufer oder Auftragnehmer verpflichtet, den Kunden entsprechend zu informieren und dessen Zustimmung zu den Bedingungen der Vereinbarung des oben stehenden Abschnitts einzuholen.
Es gelten außerdem folgende Sonderbedingungen:
Nutzungsberechnung
Nachfolgend wird der Mechanismus zur Berechnung der Nutzung von Bitdefender Extended Email Security während eines Kalendermonats definiert, wobei ein Kalendermonat vom ersten bis zum letzten Tag des Monats berechnet wird (z. B. 1.–31. Januar, 1.–30. April usw.).
„Aktives Postfach“ bezeichnet ein Postfach, das von der Bitdefender Extended Email Security gescannt, überwacht oder auf andere Weise geschützt wurde, unabhängig von der Dauer des Schutzes während eines Kalendermonats.
„Verkauftes Postfach“ sind die bestellten Postfächer gemäß den Bitdefender-Systemen von Vertriebspartnern oder Wiederverkäufern, die an Kunden verkauft wurden:
a) Wenn die Entra ID (Azure AD)-Synchronisierung aktiviert ist, werden Postfächer über einen kontinuierlichen Synchronisierungsprozess aus dem Microsoft 365-Mandanten in die Bitdefender Extended Email Security Console übertragen.
b) Jedes Postfach, das im Laufe des Kalendermonats synchronisiert wurde und zum Zeitpunkt der Synchronisierung einer bezahlten Lizenz in M365 entsprach, wird als aktives Postfach betrachtet.
c) Wenn keine Entra-ID-Synchronisierung verwendet wird und Postfächer manuell (über CSV) importiert werden, werden nur die Postfächer, die der Rolle „Benutzer“ oder „Administrator“ in der Email Security Console zugewiesen sind, als aktiv betrachtet. Die E-Mail-Adresse des primären Administratorkontos wird als nicht aktiv betrachtet.
d) Postfächer, denen die Rolle einer Funktionsadresse zugewiesen ist (wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf gemeinsam genutzte Postfächer, Verteilerlisten, Aliase), werden nicht als aktiv betrachtet.
Nutzungsberechnung:
a) Bei monatlicher Abrechnung (MSP) entspricht die Nutzung von Extended Email Security der Summe der aktiven Postfächer in einem Kalendermonat.
b) Bei jährlicher oder mehrjähriger Abrechnung entspricht die Nutzung von Extended Email Security der Anzahl der „verkauften“ Postfächer, wie sie in der Geschäftsdokumentation festgelegt ist.
Übernutzung: Der Kunde verpflichtet sich, dass die maximale Anzahl an aktiven Postfächern/gekauften Postfächern, nicht die in der Geschäftsdokumentation festgelegte Anzahl überschreitet. Wenn die Anzahl der tatsächlich aktiven/verkauften Postfächer die Anzahl der in der Geschäftsdokumentation angegebenen aktiven/verkauften Postfächer übersteigt, behält sich Bitdefender das Recht vor, zusätzliche Abonnementgebühren für die überzähligen Postfächer in Rechnung zu stellen, und der Kunde verpflichtet sich, diese Übernutzung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Übernutzung zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung, behält sich Bitdefender das Recht vor, die Abonnements auszusetzen oder zu kündigen, und zwar mit einer Frist von 30 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum durch eine schriftliche Mitteilung.
Versandbeschränkungen
Senderaten-Limits und maximale Nachrichtengröße – Zum Schutz vor Massen-Spam gelten im Rahmen der Bitdefender-Lösungen folgende Beschränkungen für eingehende und ausgehende Nachrichten:
| Anzahl der E-Mails/Empfänger | Zeitraum |
Eingehend | 300 eingehende Nachrichten pro Empfänger | 5 Minuten |
Ausgehend | 50 Empfänger | 5 Minuten |
Eingehend – Dieses Limit zählt die Anzahl der Nachrichten, die innerhalb eines Zeitraums von 5 (fünf) Minuten empfangen werden. Wird das Limit überschritten, werden eingehende Nachrichten vorübergehend zurückgestellt. Interne Nachrichten werden bei dieser Zählung nicht berücksichtigt, da sie von den Bitdefender-Filterservern nicht verarbeitet werden.
Ausgehend – Dieses Limit gilt für die Anzahl der ausgehenden Empfänger innerhalb eines Zeitraums von 5 (fünf) Minuten. Wird das Limit überschritten, werden ausgehende Nachrichten aus diesem Postfach vorübergehend verzögert. Dies dient dazu, ausgehende Spam-E-Mails und Massenmails zu verhindern und im Falle eines kompromittierten Postfachs die massenhafte Verbreitung von Schadsoftware zu unterbinden.
Maximale Nachrichtengröße – Bei Verwendung von Bitdefender GravityZone Extended Email Security im Gateway- oder Unified-Betriebsmodus beträgt die maximale E-Mail-Größe einschließlich Nachrichtentext, Headern und allen Anhängen 100 MB. Wenn eine eingehende/ausgehende E-Mail dieses Limit überschreitet, wird sie vor der Zustellung abgelehnt.
Nutzungsbedingungen für Massen-E-Mails – Bitdefender Extended Email Security Solutions erlaubt keine Massen-E-Mail-Aktivitäten.
WIE BITDEFENDER KUNDENINFORMATIONEN VERWENDEN KANN
Die Art und Weise, wie Bitdefender die personenbezogenen Daten der Kunden verarbeitet, die die Bitdefender Extended Email Security Solutions und Bitdefender Extended Email Security Solutions nutzen, ist unter https://www.meshsecurity.io/privacy-notice und in den Bestimmungen der Datenverarbeitungsvereinbarung zu lesen, die unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.bitdefender.com/en-us/site/view/data-processing-agreement-for-mesh-solutions. Diese Bestimmungen gelten und werden hiermit durch Bezugnahme in das vorliegende Dokument aufgenommen.
4.2. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BITDEFENDER GRAVITYZONE SECURITY FOR MOBILE
4.2.1. Bitdefender GravityZone Security for Mobile ist eine cloudbasierte Lösung, die Mobilgeräte vor schädlichen Anwendungen, Phishing-Angriffen, Netzwerkbedrohungen und Gerätebedrohungen schützt. Die Lösung besteht aus einer Cloud-Management-Konsole und Agentenanwendungen auf unterstützten mobilen Geräteplattformen. Die Lösung bietet ein konfigurierbares Schutzniveau, das, wenn entsprechend konfiguriert, den gesamten eingehenden (und ausgehenden) Browserverkehr auf Phishing-Bedrohungen überprüft, mobile Anwendungen analysiert, den Netzwerk-Datenverkehr überwacht und Schwachstellen im Betriebssystem und in der Konfiguration von Mobilgeräten erkennt.
Als Mobilgerät gelten alle Geräte mit den Betriebssystemen Android oder iOS (Apple).
Die Chrome-Erweiterung ist die „Security for Chrome“-Erweiterung der „Security for Mobile“-Lösung, die in Chrome-Browsern installiert werden kann. Diese werden ebenfalls als Mobilgeräte gezählt.
4.2.2. Richtlinie zur Nutzung der Lösung
Berechnung die Lösungsnutzung:
Im Folgenden werden die Kennzahlen beschrieben, die zur Berechnung der Nutzung von Bitdefender GravityZone Security for Mobile während eines Kalendermonats verwendet werden. Um Missverständnisse auszuschließen: Ein Kalendermonat wird vom ersten bis zum letzten Tag des Monats berechnet, z. B. 1. bis 31. Januar, 1. bis 30. April usw.
a) Zahl der aktiven Geräte: Bezieht sich auf die Geräte, die in dem betreffenden Zeitraum als online erkannt wurden (d. h. mindestens eine Keep-Alive-Nachricht an die Verwaltungskonsole gesendet oder empfangen haben).Damit ein Gerät berechnet werden kann, muss es während des Zeitraums mindestens einmal online sein.
b) Ohne MDM-Integration (Mobile Device Management) zur Verwaltung mobiler Geräte ist nicht erkennbar, ob es sich bei einem deinstallierten und einem neu installierten Gerät physisch um dasselbe Gerät handelt. In solchen Fällen werden beide Geräte abgerechnet, weil sie als aktive Geräte betrachtet werden.
c) Wenn Geräte, auf denen sowohl der mobile Agent als auch die Chrome-Erweiterung installiert und gleichzeitig aktiviert sind, in der Security for Mobile-Konsole nicht mit derselben Kennung bei der MDM-Lösung (Mobile Device Management) registriert sind, werden sie als zwei separate Geräte in der Security for Mobile-Konsole registriert und als zwei separate Geräte berechnet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser besonderen Bedingungen ist Google MDM die einzige von Bitdefender getestete Lösung, die Mobilgeräte und die Chrome-Erweiterung als ein Gerät registriert. Dem Kunden wird empfohlen, sich an seinen MDM-Anbieter zu wenden und seine Integration vor der Installation von Chrome-Erweiterungen testen zu lassen, um doppelte Abrechnungen zu vermeiden.
d) Benutzer könnten alte Geräte außer Betrieb nehmen und auf neue Geräte umsteigen. In solchen Fällen greift ebenfalls der obige Abschnitt „a“, und sie werden als zwei getrennte Geräte behandelt.
Nutzung ergibt sich aus der Summe der aktiven Geräte (einschließlich Chrome-Erweiterungen) wie oben definiert. Die oben dargestellte Berechnung der Lösungnutzung gilt für die monatliche Abrechnung (MSP). Bei jährlicher oder mehrjähriger Abrechnung entspricht die Lösungnutzung der Anzahl der "verkauften" Mobilgeräte, wie sie in der Geschäftsvereinbarung festgelegt ist.
4.2.3. Übernutzung. Der Kunde verpflichtet sich, dass die maximale Anzahl der Mobilgeräte, die der jeweiligen Bitdefender-Lösung unterliegen, die Anzahl der vom Kunden jeweils erworbenen Abonnements nicht überschreitet. Der Kunde erklärt sich einverstanden, bei Überschreitung der Anzahl der erworbenen Abonnements rückwirkend ab dem Anfangszeitpunkt der Übernutzung zusätzliche Abonnementgebühren für die zusätzlichen Mobilgeräte zu entrichten.
Übernutzung ist ein Nutzungsszenario, bei dem ein für ein oder mehrere Jahre zahlender Kunde mehr als die in der Geschäftsdokumentation festgelegte Anzahl von Mobilgeräten nutzt, wobei die Übernutzung anhand der oben dargestellten Kriterien für aktive Geräte ermittelt wird. Bitdefender behält sich das Recht vor, die Differenz zwischen den verkauften Abonnements für Mobilgeräte und den tatsächlich aktiven Geräten laut Bitdefender-Konsole in Rechnung zu stellen. Bitdefender behält sich das Recht vor, das Benutzerkonto des Kunden für alle Lizenzen zu sperren.
4.2.4. GravityZone Security for Mobile Solution-Risiken:
Es ist zu beachten, dass die von Security for Mobile bereitgestellten Schutzfunktionen von der Konfiguration des Administrators abhängen. Standardmäßig sind die "Best Practices"-Erkennungsfunktionen für jedes neue Kundenkonto aktiviert. Diese Erkennungen sind jedoch nicht darauf ausgelegt, Maßnahmen auf Mobilgeräten zu ergreifen. Sicherheitsadministratoren, die für die Verwaltung der mobilen Sicherheit zuständig sind, müssen die Standardkonfigurationen überprüfen und geeignete Maßnahmen für ihre Konten aktivieren.
Zur Bereitstellung des Schutzes nutzt Bitdefender Security for Mobile Agenten-Anwendungen für Mobilgeräte. Da jedoch nicht alle Mobilgeräte Eigentum des Unternehmens sind (z. B. BYOD, Bring Your Own Device), ist es möglich, dass die vom Agenten benötigten Berechtigungen, um den vom Administrator konfigurierten Schutz zu gewährleisten, vom Eigentümer des Mobilgeräts nicht erteilt werden, sodass die Agenten unter Umständen das erforderliche Schutzniveau nicht gewährleisten können. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Endbenutzer zur Erteilung der erforderlichen Berechtigungen aufzufordern und einschlägige Vorschriften und Gesetze einzuhalten. Wir als Bitdefender können nicht durchsetzen, dass Endbenutzer die erforderlichen Berechtigungen erteilen.
So muss für den Phishing-Schutz beispielsweise eine lokale VPN-Technologie auf dem Mobilgerät aktiviert werden. Für die Aktivierung dieser Technologie muss jedoch die entsprechende Berechtigung durch den Gerätebesitzers erteilt werden. Wird ein solcher Zugriff nicht gestattet, funktioniert die Anti-Phishing-Technologie nicht wie vorgesehen.
Um die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen zu erleichtern, können Sicherheitsadministratoren den Umfang der über mobile Agenten auf den Mobilgeräten zu erfassenden Daten ändern. Bitte beachten Sie, dass Einschränkungen bei der Datenerfassung auch dazu führen können, dass einige der Funktionen nicht genutzt werden können. So erfordert beispielsweise die Funktion zur eingehenden Analyse den Zugriff auf die apk-Dateien auf Android-Geräten. Ein Administrator kann festlegen, dass keine Anwendungsbinärdateien auf Mobilgeräten (oder einer Gruppe von Mobilgeräten) gesammelt werden sollen. Wird jedoch die Sammlung von Anwendungsbinärdateien deaktiviert, kann die Funktion zur eingehenden Analyse für die Anwendungen auf diesen Mobilgeräten nicht genutzt werden.
4.3. SONDERBEDINGUNGEN FÜR DAS ADD-ON BITDEFENDER INTEGRITY MONITORING
4.3.1. Das Add-on Bitdefender Integrity Monitoring prüft und validiert Änderungen, die auf Windows- und Linux-Endpoints vorgenommen wurden, um die Integrität verschiedener Entitäten zu bewerten, wie in der Dokumentation des Produkts beschrieben. Das Add-on Integrity Monitoring nutzt dazu von Bitdefender bereitgestellte Standardregeln sowie benutzerdefinierten Regeln. Sie finden diese Regeln im Control Center unter Richtlinien > Integrity Monitoring-Regeln. Auf Grundlage dieser Regeln ergreift das Add-on Integrity Monitoring Maßnahmen, wenn Ereignisse für Dateien, Ordner, Registrierungseinträge, Benutzer, Dienste und installierte Software erzeugt werden. Sie finden diese Ereignisse im Control Center unter Berichte >Integrity Monitoring-Ereignisse.
4.3.2. Während der Wartungsfenster, die mit Bitdefender Patch Management durchgeführt werden, werden die Integrity Monitoring-Standardregeln wie in der Dokumentation beschrieben ausgesetzt. Zur Verdeutlichung: Wenn keine Richtlinienanwendung oder Neuanwendung erfolgt, während Integrity Monitoring ausgesetzt ist, sind die alten Attribute der Entitäten in den Warnmeldungen nach der Wiederaufnahme von Integrity Monitoring die gleichen, die vor dem Beginn des Patch-Prozesses vorhanden waren. Wenn eine Richtlinienanwendung oder eine Neuanwendung erfolgt, während Integrity Monitoring ausgesetzt ist, werden die alten Attribute auf die Attribute erneuert, die zum Zeitpunkt der Anwendung oder Neuanwendung für überwachte Entitäten vorhanden sind.
4.4. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BITDEFENDER GRAVITYZONE CLOUD SECURITY
4.4.1. Das Modul Bitdefender Gravityzone Cloud Security bietet Zugriff auf eine All-in-One-Plattform, die CIEM (Identitäts- und Zugriffsverwaltung, dynamische Risikoidentifizierung) und CSPM (Sicherheit und Compliance sowie gesetzliche Rahmenbedingungen für Empfehlungen, Bewertung von Fehlkonfigurationen) umfasst.
4.4.2. Cloud Security Posture Management (CSPM), ein kontinuierliches Management der IaaS- und PaaS-Sicherheitslage durch Prävention, Erkennung und Reaktion auf Cloud-Infrastrukturrisiken, wendet allgemeine Rahmenbedingungen, gesetzliche Anforderungen und Unternehmensrichtlinien an, um Risikofaktor/Vertrauenswürdigkeit der Konfiguration und der Sicherheitseinstellungen von Cloud-Diensten proaktiv und reaktiv zu erkennen und zu bewerten.
4.4.3. Der Zweck eines solchen Managements besteht darin, zu prüfen, ob Probleme vorliegen, und, falls eines gefunden wird, Abhilfemaßnahmen (automatisch oder manuell) bereitzustellen. Bitdefender Gravityzone Cloud Security bietet dem Kunden die Möglichkeit, verdächtige Ressourcen zu identifizieren und näher zu untersuchen sowie den vollständigen Kontext sowohl aus der Konfigurations- als auch aus der Aktivitätsperspektive mit dem zugehörigen Ereignisschweregrad zu verstehen. So wird der Zeitaufwand für die Erkennung, Untersuchung und Beseitigung von Bedrohungen reduziert.
4.4.4. Bitdefender Gravityzone Cloud Security verfügt über Hunderte von Regeln, die unterschiedliche Standards abdecken. Jede Regel ist mit einem entsprechenden Risikowert, einer Beschreibung und Anweisungen zur Behebung versehen, die eine Option zur Ausführung einer Ein-Klick-Behebung oder einer Behebung anhand vordefinierter Strategien enthalten können. Die Regeln von Bitdefender erkennen auch, wenn der Kunde gegen Sicherheitsempfehlungen verstößt, und benachrichtigt ihn sofort darüber, damit er schnell entsprechend handeln kann.
Dank der durchgehenden Transparenz über alle Cloud-Ressourcen hinweg von einer einzigen Konsole aus kann der Kunde Konfigurationssicherungen implementieren und Hunderte von Fehlkonfigurationen beheben, bevor diese zu Sicherheitsvorfällen führen.
4.4.5. Der Kunde darf Bitdefender Gravityzone Cloud Security nutzen und die Bitdefender-Lösung im Rahmen der durch die Gesamtzahl der abrechenbaren Ressourcen vorgegebenen Beschränkungen, wie sie in der Dokumentation definiert und in der Bestellung angegeben sind, starten. Wenn die Umgebung des Kunden mehr abrechenbare Ressourcen enthält als die Anzahl der vom Kunden erworbenen abrechenbaren Ressourcen, beschränkt Bitdefender die Bitdefender-Lösung und die Scans auf die in der Bestellung des Kunden angegebene begrenzte Anzahl abrechenbarer Ressourcen. In einem solchen Fall können mit einer neuen Bestellung weitere abrechenbare Ressourcen hinzugefügt werden.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Bitdefender Gravityzone Cloud Security nicht auf mehr als einer Instanz gleichzeitig verwendet/konfiguriert werden darf.
4.5. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DAS BITDEFENDER GRAVITYZONE-RISIKOMANAGEMENT UND FÜR COMPLIANCE MANAGER
4.5.1. Bitdefender GravityZone Risk Management and Compliance Manager ist eine umfassende Lösungssuite zur Unterstützung von Unternehmen bei der Bewertung von Cyberrisiken und ihrer Compliance-Position in Bezug auf etablierte Standards und regulatorische Anforderungen.
4.5.2. Bitdefender GravityZone Risk Management and Compliance Manager umfasst zwei Funktionen:e Bitdefender Endpoint Risk Management und Bitdefender User Risk Management. Darüber hinaus sind vier Add-ons verfügbar: Bitdefender Cloud (CSPM+), Bitdefender GravityZone PHASR, Bitdefender GravityZone External Attack Surface Management (GravityZone EASM) und Bitdefender Compliance Manager.
4.5.3. Bitdefender Endpoint Risk Management ermöglicht Kunden die Identifizierung von Fehlkonfigurationen in Windows- und Linux-Systemen, einschließlich Problemen mit lokalen oder Gruppenrichtlinien, Computerkonfigurationseinstellungen und Anwendungsschwachstellen.Die Funktion bietet sowohl automatische als auch manuelle Behebungsoptionen. Die Funktion bietet ein umfassendes Risiko-Dashboard mit Echtzeit-Einblicken in erkannte Fehlkonfigurationen, betroffene Assets, Anwendungsschwachstellen und empfohlene Abhilfemaßnahmen.
4.5.4. Bitdefender User Risk Management bietet Kunden Einblick in alle aktiven Nutzer innerhalb des Unternehmens des Kunden und deren Verhaltensweisen, die unbeabsichtigt oder gezielt dazu führen können, die Kundenumgebung Bedrohungen auszusetzen. Kunden können risikobehaftetes Verhalten identifizieren, die zugrunde liegenden Risiken verstehen und sofortige Abhilfemaßnahmen ergreifen.
4.5.5. Bitdefender Cloud (CSPM+) ist ein Add-on zur Unterstützung von Kunden bei der Verwaltung von Sicherheits- und Compliance-Risiken in Cloud-Umgebungen. Es sorgt für die sichere und richtlinienkonforme Konfiguration von Cloud-Ressourcen und -Diensten, um potenzielle Sicherheitsrisiken und Fehlkonfigurationen zu identifizieren und zu beheben, einschließlich der Verwaltung von Nutzeridentitäten und Zugriffsberechtigungen innerhalb der Cloud-Umgebung. CSPM+ führt Sicherheitsprüfungen anhand von mehr als 20 Frameworks und Vorschriften durch, darunter CIS, PCI DSS, NIST CSF, ISO 27001, SOC2 und DSGVO.
4.5.6. Bitdefender GravityZone PHASR ist ein eigenständiger Dienst oder Add-on, das einen detaillierten Überblick über die interne Angriffsfläche bietet und Bereiche identifiziert, in denen böswillige Akteure die Schwachstellen eines Systems ausnutzen könnten, einschließlich der missbräuchlichen Nutzung legitimer Betriebssystemanwendungen und -tools. Diese Bitdefender-Lösung überwacht, lernt und analysiert das Benutzerverhalten und generiert Empfehlungen, um die Angriffsfläche zu reduzieren.Wenn Autopilot aktiviert ist, werden alle PHASR-Empfehlungen automatisch von der in BEST integrierten Autopilot-Technologie erstellt und angewendet. Der Kunde oder der im Namen des Kunden handelnde MSP kann die von Autopilot auf die Verhaltensprofile angewendeten Einschränkungen prüfen. Autopilot kann jederzeit durch Auswahl des Modus Direct Control deaktiviert werden.Durch die Aktivierung von Autopilot bestätigt und übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für die von Autopilot nach der Aktivierung ergriffenen Maßnahmen. Der Kunde bestätigt und akzeptiert ferner, dass er für die regelmäßige Überprüfung und Validierung der von Autopilot ergriffenen Maßnahmen verantwortlich ist. Bitdefender übernimmt keinerlei Haftung für Ergebnisse, Änderungen oder Maßnahmen, die von Autopilot vorgenommen werden, sobald das Add-on vom Kunden oder MSP aktiviert wurde. Gegebenenfalls hat der MSP den Kunden auf die vorstehenden Bestimmungen zu Autopilot hinzuweisen.
4.5.7. Bitdefender GravityZone External Attack Surface Management (GravityZone EASM) ist ein Add-on, das Kunden oder MSPs dabei unterstützt, im Internet exponierte Ressourcen und potenzielle Angriffsflächen proaktiv zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen und zu reduzieren. Diese Bitdefender-Lösung ermöglicht die Erkennung sämtlicher mit dem Internet verbundenen Ressourcen, darunter nicht autorisiert genutzte Anwendungen oder IT-Dienste, APIs, fehlerhaft konfigurierte Dienste, IP-Adressen, Domain-Adressen und verwaiste Subdomains. Nach der Erkennung werden entsprechende Warnmeldungen und Benachrichtigungen zu Schwachstellen generiert Auf Grundlage dieser Informationen kann der Kunde Schwachstellen beheben und besonders kritische Assets priorisieren.Zur Verwaltung aller Funktionen steht dem Kunden das EASM-Dashboard zur Verfügung, über das Scans konfiguriert sowie Assets und Artefakte überprüft werden können.
Für die Nutzung dieses Add-ons ist der Zugriff auf eine der folgenden Lizenzen erforderlich: Business Security Premium, Business Security Enterprise, GravityZone EDR Cloud, Bitdefender MDR oder GravityZone Cloud MSP Security.
Für MSPs ist GravityZone EASM als Add-on zu den GravityZone MSP-Sicherheitslösungen (Secure, Secure Plus, Secure Extra – Voraussetzung) verfügbar.
4.5.8. Bitdefender GravityZone Compliance Manager bietet eine Echtzeitbewertung der Endpoint-Compliance, indem Sicherheitsbefunde automatisiert mit Compliance-Anforderungen verknüpft werden. Diese Verknüpfung stellt sicher, dass Anforderungen aus gängigen Compliance-Standards (z. B. ISO 27001, DSGVO, NIS2) den technischen Kontrollen auf Windows- und Linux-Endpoints zugeordnet werden.Jede technische Kontrolle enthält klare Handlungsempfehlungen und Schritte zur Aufrechterhaltung der Compliance mit dem gewählten Standard. Darüber hinaus kann das Add-on Berichte generieren, die zur Vorbereitung auf Compliance-Audits dienen und Kunden bei der Nachverfolgung und Verbesserung ihrer gesetzlichen Ausrichtung unterstützen.
Aktiviert ein MSP im Rahmen der GravityZone-Plattform den GravityZone Compliance Manager als Add-on für einen seiner verwalteten Kunden, wird automatisch eine Nutzungsverpflichtung von drei (3) vollen Kalendermonaten ausgelöst (einschließlich des Monats der Aktivierung sowie der darauffolgenden zwei (2) Kalendermonate). Diese Nutzung wird dementsprechend in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob der MSP das Add-on GravityZone Compliance Manager vor Ablauf des Verpflichtungszeitraums deaktiviert oder nicht weiter nutzt.
Für jeden dieser Monate entspricht die Nutzung des GravityZone Compliance Manager Add-ons der Anzahl der aktivierten Kunden-Endpoints von GravityZone Cloud Security für MSP, die dem jeweiligen Kunden im betreffenden Monat zugewiesen sind.
4.5.9. Der Kunde findet die vollständige Liste aller unterstützten Standards im Bereich "Compliance-Standards" in GravityZone. Diese Bitdefender-Lösungen werden über die GravityZone-Plattform betrieben und beruhen auf Informationen, die in den Endpoint-Agenten, Sensoren, Integrationen und der GravityZone-Plattform verfügbar sind, um Sicherheitskonfigurationen zu bewerten und Schwachstellen oder andere Sicherheitsrisiken zu identifizieren, die dann den jeweiligen Compliance-Kontrollmaßnahmen zugeordnet werden.
4.5.10. Haftungsausschluss: Die Bitdefender-Lösungen und -Services sind weder dazu gedacht, interne Compliance-Aktivitäten zu ersetzen, noch können sie das Ergebnis eines formellen Audit- oder Zertifizierungsprozesses garantieren. Bitdefender empfiehlt dem Kunden dringend, für die offizielle Zertifizierung oder Rechtsberatung qualifizierte Auditoren oder Juristen zu beauftragen. Die von diesen Bitdefender-Lösungen und -Services bereitgestellten Informationen zur Einhaltung von Vorschriften stellen keine Rechtsberatung dar und dienen ausschließlich Informationszwecken.
5. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DAS TECHNOLOGY ACCESS PROGRAM (TAP)
Bitdefender kann bestimmten Kunden, MSPs sowie anderen Dritten, die keine Kunden sind (nachfolgend „Partner“ genannt), die Integration mit den öffentlichen Bitdefender-APIs gestatten, indem diese durch Klicken und Akzeptieren am Technology Access Program (TAP) teilnehmen. Die Teilnahmebedingungen sind abrufbar unter: https://www.bitdefender.com/en-us/site/view/bitdefender-technology-access-program-agreement.
Die TAP-Teilnahme umfasst die Integration und den Test der Interoperabilität eigener Technologien des Partners mit Bitdefender GravityZone oder anderen zukünftig benannten Bitdefender-Lösungen oder -Diensten.
Die Nutzung der öffentlichen Bitdefender-APIs („Bitdefender Public APIs“) durch den Partner unterliegt der jeweils geltenden Dokumentation, den Einschränkungen, Sicherheitsvorgaben sowie den Nutzungsrichtlinien, wie nachfolgend aufgeführt:
(1) beim Betrieb auf Partnerebene innerhalb der Bitdefender GravityZone-Plattform unter: https://www.bitdefender.com/business/support/en/77211-125277-public-api.html und
(2) beim Betrieb auf Kundenebene innerhalb der Bitdefender GravityZone-Plattform unter: https://www.bitdefender.com/business/support/en/77209-125277-public-api.html
API-Zugriff und Aufrufbegrenzungen
Die Teilnahme am TAP setzt die Einhaltung der im Folgenden beschriebenen API-Aufrufbegrenzungen voraus, die jederzeit aktualisiert werden können:
(1) beim Betrieb auf Partnerebene innerhalb der Bitdefender GravityZone-Plattform unter https://www.bitdefender.com/business/support/en/77211-394430-api-rate-limits.html Und
(2) beim Betrieb auf Kundenebene innerhalb der Bitdefender GravityZone-Plattform unter https://www.bitdefender.com/business/support/en/77211-394430-api-rate-limits.html
Ein Überschreiten dieser Aufrufbegrenzungen oder anderweitiger Missbrauch der API-Funktionalität kann zur Sperrung oder Beendigung des Zugriffs führen. Bitdefender behält sich das Recht vor, API-Zugriffsrechte nach eigenem Ermessen zu widerrufen oder einzuschränken.
Einschränkungen bei Offenlegung und Nutzung
TAP-Partner dürfen keine Bitdefender-Lizenzschlüssel, Zugangsdaten, technische Dokumentationen oder damit zusammenhängende Integrationsergebnisse offenlegen, unterlizenzieren oder Dritten anderweitig zugänglich machen. Ebenso ist es untersagt, die APIs für einen kommerziellen Wiederverkauf oder zur Weiterverbreitung zu nutzen, sofern hierfür keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vorliegt.
Eine Einbindung Dritter ist nur zulässig, wenn diese separat eine formelle Partnerschaftsvereinbarung mit Bitdefender abschließen, indem sie der jeweils aktuellen Version der RAHMENVEREINBARUNG FÜR BITDEFENDER-UNTERNEHMENSLÖSUNGEN UND SERVICES sowie den geltenden TAP-Bedingungen zustimmen. Die Verantwortung dafür, diese Dokumente bereitzustellen und deren schriftliche Zustimmung einzuholen, liegt beim Kunden.
ANLAGE B - BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE MDR-SERVICES UND DEN CYBERSECURITY WARRANTY SERVICE
1. BESCHREIBUNG DER SERVICES
1.1. Voraussetzungen. Einrichtung des Service. Zur Nutzung der MDR-Services benötigt der Kunde eine gültige und aktivierte Lizenz für eine Bitdefender-Lösung und ein gültiges MDR-Services-Abonnement.
1.2. Onboarding, Bereitstellung und Konfiguration
Der Onboarding-Prozess gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde oder der Auftragnehmer des Kunden (i) die MDR-Services für den Kunden oder einen Benutzer in GravityZone aktiviert hat, (ii) die Bitdefender-Lösung auf allen Endpoints installiert und aktiviert hat und (iii) der Kunde die Einstellungen für Notfallkontakte, vorab genehmigte Maßnahmen und Benachrichtigungen im MDR-Portal vorgenommen hat („Onboarding“).
Nach dem Onboarding folgt die Bereitstellungs- und Konfigurationsphase, in der der Kunde oder der Auftragnehmer des Kunden für die Bereitstellung, Installation und Konfiguration der Endpoint Detection and Response-Funktion und der erweiterten Detection-and-Response-Integrationen in der GravityZone-Konsole zuständig ist. Bitdefender übernimmt gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung in Bezug auf die vorab genehmigten Maßnahmen und/oder deren Folgen.
Es ist zu beachten, dass bestimmte MDR-Services gemäß den Spezifikationen in der Dokumentation zum jeweiligen Service während der Lösungs-Einrichtungsphase auch Professional-Services-Support umfassen können. Die Bereitstellung des Professional-Services-Supports muss in der Geschäftsdokumentation angegeben sein.
1.3. Übergabephase für den aktiven 24/7-Überwachungs-Service
a) Überwachung potenzieller Angriffe: Erst nach Abschluss der Einrichtungsphase der Lösung werden Geräte, auf denen der GravityZone-Agent installiert ist, mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand während der Gültigkeitsdauer rund um die Uhr überwacht. Die Parteien nehmen jedoch zur Kenntnis und akzeptieren, dass es zu Unterbrechungen kommen kann, die außerhalb der Kontrolle von Bitdefender liegen, z. B. aufgrund von Ausfällen bei Internetanbietern und dergleichen.
b) Benachrichtigungen und Updates. Sobald ein Sicherheitsvorfall in der Umgebung des Kunden festgestellt wurde, bei dem es sich um einen der folgenden Fälle handeln könnte: i) ein Angreifer ist auf einem Gerät aktiv und führt schädliche Aktivitäten aus, ii) es wurde erfolgreich Malware installiert oder iii) eine Schwachstelle wird ausgenutzt, die zu zusätzlichen Aktivitäten auf dem Endpoint führt („Vorfall“), übermittelt Bitdefender eine Erstbenachrichtigung über die vereinbarten Kommunikationskontakte, die vom Kunden oder Auftragnehmer des Kunden bereitgestellt wurden, und liefert anschließend aktualisierte Informationen unter Einhaltung der unten genannten Zeitrahmen, die auf unserer Bestimmung des zutreffenden Schweregrads basieren. Bitdefender benachrichtigt den Kunden oder den Auftragnehmer des Kunden über die vereinbarten Kommunikationskanäle je nach Schweregrad der Situation und gemäß den mit dem Kunden festgelegten und dokumentierten Verfahren und hält ihn entsprechend auf dem Laufenden.
Die unten angegebenen Benachrichtigungsfristen beginnen ab dem Zeitpunkt, an dem MDR-Services: i) einen potenziellen Vorfall identifiziert und/oder (ii) ggf. weitere Informationen vom Kunden oder Auftragnehmer angefordert hat. Zur Klarstellung: Bitdefender unternimmt alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen, um den Kunden oder den Auftragnehmer des Kunden zu benachrichtigen, wie in der Tabelle der Reaktionszeiten unten angegeben. Diese Zeiten gelten ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde oder der Auftragnehmer des Kunden die Benachrichtigung erhält, dass ein Vorfall aufgetreten ist und dass Bitdefender diesem Vorfall einen Schweregrad zugewiesen hat.
Die Schweregrade „Kritisch“ und „Hohe Priorität“ stehen für Nicht-Produktionssysteme nicht zur Verfügung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Bitdefender in Zukunft weitere Benachrichtigungsmethoden hinzufügen kann.
Service Level-Vereinbarungen („SLAs“):
Service Level (Beispiele für Sicherheitsvorfälle) |
| Erstbenachrichtigung (ab Identifikation des Ereignisses) |
| Benachrichtigungshäufigkeit (nach der Erstbenachrichtigung) |
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Kritisch Komplexer oder interaktiver Angriff. Advanced Persistent Threat (APT): Staatlich unterstützte Angreifergruppe oder fortschrittlich agierende Cyberkriminalitätsorganisation. Zum Datendiebstahl vorbereitete Daten. Bestätigter Datendiebstahl. |
| 30 Minuten
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| Stündlich |
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Hoch Auf Threat Intelligence basierende Erkennungen mit hoher Zuverlässigkeit. Befehlszeilenaktivität, die von einem verdächtigen Prozess ausgelöst wurde. Web-Exploits. Ausweitung von Benutzerrechten. Diebstahl von Zugangsdaten. |
| 30 Minuten |
| Stündlich |
|
|
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Mittel Mit hoher Zuverlässigkeit erkannte bekannte Malware. Mit hoher Zuverlässigkeit erkanntes schädliches Dokument. Social Engineering von Binärdateien. |
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Keine Benachrichtigung erforderlich. |
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Benachrichtigung des Kunden, wenn die Empfehlungen zur Risikominderung die Genehmigung des Kunden erfordern. |
|
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Gering Mit geringer Zuverlässigkeit erkannte bekannte Malware (Standard-Malware oder Adware) Mit geringer Zuverlässigkeit erkannte schädliche Dokumente Befehlszeilenaktivität, die für allgemeine Verwaltungszwecke und Navigation im internen Netzwerk oder Aufklärungsaktivitäten verwendet wird |
|
Keine Benachrichtigung erforderlich. Im MDR-Portal wird eine Empfehlung veröffentlicht. |
|
Benachrichtigung des Kunden, wenn die Empfehlungen zur Risikominderung die Genehmigung des Kunden erfordern. |
Für die MSPs des Kunden: DER MSP HÄLT DIE OBEN GENANNTE SLA FÜR DIE BENACHRICHTIGUNG SEINER KUNDEN UND FÜR DIE RÜCKMELDUNG AN BITDEFENDER EIN. BITDEFENDER HAFTET NICHT FÜR ANSPRÜCHE ODER VERLUSTE, DIE SICH AUS DER VERLETZUNG DER SLA HINSICHTLICH DER BENACHRICHTIGUNG UND REAKTION DURCH DIE AUFTRAGNEHMER DES KUNDEN ERGEBEN.
c) Vom Kunden initiierte Überprüfung und Validierung von Alarmen: Der Kunde kann 24x7 auf die Supportkanäle zugreifen und sich bezüglich der Gültigkeit eines Vorfalls erkundigen, den der Kunde in GravityZone festgestellt hat. Der Kunde oder der Auftragnehmer des Auftraggebers wird über die vereinbarten Kommunikationskanäle darüber informiert, dass die Untersuchungsanfrage eingegangen ist und die Untersuchung begonnen hat. Bitdefender kann bei Bedarf zusätzliche Informationen für die Bewertung des Vorfalls anfordern. Sobald eine Untersuchung abgeschlossen ist, wird der Kunde oder der Auftragnehmer des Kunden über den Abschluss der Untersuchung informiert.
HINWEIS: Die MDR-Services umfassen keine forensischen Analysen des Angriffs.
1.4. Berichte
MDR-Services stellt dem Kunden oder dem Auftragnehmer des Kunden im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs Standardinformationen und -berichte zur Verfügung, einschließlich der folgenden Arten von Berichten in der durch die Services abgedeckten Umgebung des Kunden:
Echtzeit-Dashboard für Benutzer – Zusammenfassung aller Sicherheitsereignisse, die am letzten Tag, in der letzten Woche oder im letzten Monat in der durch die Services abgedeckten Umgebung des Kunden festgestellt wurden.
Monatlicher Bericht – Monatliche Berichte enthalten eine Zusammenfassung aller Sicherheitsereignisse, die im Vormonat in der durch die Services abgedeckten Umgebung des Kunden festgestellt wurden, einschließlich Nachverfolgung von Bedrohungen und Zusammenfassungen von Vorfällen.
Sofortbericht – Sofortberichte werden unmittelbar nach der Information über Vorfälle erstellt, um dem Kunden erste Ergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Eindämmungsmaßnahmen mitzuteilen.
Nachbereitungsbericht – Nachbereitungsberichte werden erstellt, wenn die Untersuchungen zu einem Vorfall abgeschlossen sind. Sie enthalten die vollständigen Details zum Angriff, eine Zusammenfassung der ergriffenen Maßnahmen und Empfehlungen zu Änderungen in der Umgebung, um das Auftreten ähnlicher Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
1.5. Reaktionen auf Live-Angriffe
Bitdefender kann erkennen, ob es sich um einen Angriff handelt oder nicht, und der Kunde kann gemäß den vorab genehmigten Maßnahmen (PAAs), die der Kunde oder der Auftragnehmer des Kunden zuvor ins Auge gefasst hat, entscheiden, wie Bitdefender reagieren soll. PAAs sind standardmäßig aktiviert, können aber direkt im MDR-Portal ein- oder ausgeschaltet werden (hier finden Sie die entsprechende Stelle: bitdefender.com/business/support/en/124809-151519-pre-approved-actions.html). Bitte beachten Sie, dass das Deaktivieren einer PAA zeitnahe Maßnahmen von Bitdefender verhindert. Darüber hinaus nimmt der Kunde zur Kenntnis, erlaubt und stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass Bitdefender berechtigt ist, eine Remote-Shell auf Geräten zu erstellen, um die Auswirkungen von Angriffen weiter zu untersuchen oder zu begrenzen. Die Möglichkeit, eine Remote-Shell zu erstellen, ist für die MDR-Services von wesentlicher Bedeutung. Ihr Hauptzweck besteht darin, während einer Untersuchung anderweitig nicht erhältliche notwendige Informationen zu erhalten und den Angriff ordnungsgemäß einzudämmen. Alle Maßnahmen von einem Analysten über die Remote-Shell ausgeführten Maßnahmen werden zur Prüfung durch den Kunden in der GravityZone-Konsole gespeichert. Der Kunde genehmigt hiermit ausdrücklich alle Maßnahmen, die der Bitdefender-Analyst während der Nutzung der Remote-Shell-Funktion vornimmt, vorausgesetzt jedoch, dass diese Aktivitäten auf den Zweck der Bereitstellung von MDR-Services beschränkt sind. Weitere Informationen zu Remote-Shell-Sitzungen und SOC finden Sie hier: https://www.bitdefender.com/business/support/en/77209-151142-edr-investigating-incidents.html.
Zur Klarstellung: Bitdefender ist berechtigt, (i) die PAAs durchzuführen, die zuvor detailliert beschrieben und dem Kunden erläutert wurden, sowohl hinsichtlich des Zeitrahmens für die Durchführung solcher Maßnahmen als auch hinsichtlich aller Folgen dieser Maßnahmen (einschließlich unvorhergesehener Folgen, denen der Kunde hiermit ausdrücklich zustimmt); (ii) jede andere Maßnahme durchzuführen, die der Kunde ausdrücklich genehmigt, sobald der Auftraggeber oder der Auftragnehmer des Kunden über einen Vorfall informiert wurde. Außerdem erkennt der Kunde ausdrücklich an und stimmt zu, dass Bitdefender keinerlei Verpflichtungen (einschließlich keiner Haftung und keiner Schadenersatzzahlung) gegenüber dem Kunden (oder gegenüber dem MSP oder einem seiner Nutzer) für alle Auswirkungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer der unter (i) oder (ii) genannten Maßnahmen hat, vorausgesetzt, dass die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zuvor eingeholt wurde, außer für die Benutzer im Falle der Nutzung der Remote-Shell-Funktion.
1.6. Bereitstellungskanäle
Bitdefender kann MDR-Services über einen der folgenden Bereitstellungskanäle bereitstellen: Telefon, E-Mail oder Fernzugriff auf die GravityZone-Konsole des Kunden. Während der Erbringung der MDR-Services kann Bitdefender nach eigenem Ermessen und ohne jegliche Verpflichtung Sitzungen der MDR-Services in verschiedenen Formen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sprachaufnahmen, schriftliche Aufzeichnung, Datenbanküberwachung) zu Zwecken der Qualitätsverbesserung und/oder zu Marktforschungszwecken erfassen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Bitdefender zu gestatten, solche Erfassungen, einschließlich Aufzeichnungen jeglicher Art, durchzuführen und alle daraus resultierenden Informationen zur Verbesserung der MDR-Services, zu Marktforschungs- oder Schulungszwecken und zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen gemäß den geltenden Gesetzen zu verwenden und zu verarbeiten.
1.7. Verfügbarkeit von MDR-Services
Bitdefender wird jegliche betrieblich und wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um MDR-Services 24x7 zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung der MDR-Services kann jedoch auf einige geografische Regionen beschränkt sein, oder es kann aufgrund von technischen Wartungsarbeiten oder Problemen mit dem Internetanbieter zu Unterbrechungen kommen, die nicht im Einflussbereich von Bitdefender liegen. Der Kunde willigt ein, den Vertretern von Bitdefender die folgenden Rechte zu gewähren: (i) alle zur Untersuchung des Vorfalls bzw. der Vorfälle erforderlichen Support- oder Fernzugriffstools zu nutzen; (ii) proprietäre Fernzugriffstools von Bitdefender oder von Drittanbietern lizenzierte Fernzugriffstools zu installieren, und zwar ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung von MDR-Services; (iii) aus der Ferne auf den Computer des Kunden zuzugreifen und Einstellungen und Konfigurationen zu ändern, einschließlich der Installation oder Entfernung bestimmter Elemente, um ein Problem zu lösen oder komplexere Probleme zu diagnostizieren, entweder als Ergebnis einer vorab genehmigten Maßnahme oder als direkte Reaktion auf Angaben des Kunden; (iv) Daten des Kunden/von seinen Geräten nur zum Zwecke der Bereitstellung von MDR-Diensten und als Teil des Problemdiagnoseprozesses zu erfassen.
Als Ergebnis der Nutzung von MDR-Services, einschließlich bestimmter Support-Sitzungen für MDR-Services, kann Bitdefender jede auf dem Computer des Kunden oder dessen Kunden installierte Software für den Fernzugriff entfernen, um MDR-Services bereitzustellen. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird der Kunde jedoch darüber informiert und bestätigt ausdrücklich, dass als Folge der Nutzung des Supports und/oder der Fernzugriffstools Restdateien auf dem Computer des Kunden verbleiben können.
Außerdem liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden zu prüfen, ob sich solche Restdateien in irgendeiner Weise auf den Kunden auswirken, und alle möglichen Auswirkungen solcher Restdateien zu beheben. Bitdefender übernimmt hiermit keinerlei Haftung in Bezug auf etwaige Restdateien.
Bei MDR-Services, für die Benutzerkonten erforderlich sind, darf nur der einzelne Benutzer, der einem Benutzerkonto zugeordnet ist, auf die Services zugreifen oder sie verwenden. Der Kunde ist haftbar und verantwortlich für alle Handlungen und Unterlassungen, die im Zusammenhang mit den Konten des Kunden oder der Benutzer des Kunden für MDR-Services erfolgen.
1.8. Voraussetzungen für MDR-Services und Gewährleistung.
Während der Gültigkeitsdauer der Gewährleistung wird, solange der Kunde auch über ein Abonnement der GravityZone-Plattform gemäß der Vereinbarung verfügt, die GravityZone-Plattform, die nach Ransomware sucht, Cybersicherheits-Services bereitstellen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Funktionalität der Services beeinträchtigt werden kann, wenn nicht mindestens die folgenden Sicherheitsmaßnahmen implementiert sind:
a. Die GravityZone-Plattform und die Endpoints werden gemäß der Dokumentation bereitgestellt und diese Endpoints sind aktuell aktiv und ordnungsgemäß konfiguriert.
b. Jeder XDR-Sensor wird gemäß der GravityZone-Produktdokumentation bereitgestellt und konfiguriert, wenn der Kunde die entsprechende XDR-Lizenz erworben hat.
c. Die GravityZone-Plattform und alle Endpoints des Kunden verfügen über die folgenden erforderlichen Konfigurationen und Attribute:
i. GravityZone-Plattform:
Das Modul zum Scannen bei Zugriff (Antimalware On-Access) ist aktiviert, die Cloud-basierte Bedrohungserkennung ist aktiviert, das Modul zur Erkennung komplexer Bedrohungen ist aktiviert und auf den normalen oder aggressiven Modus eingestellt (weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation), das Modul zum Schutz vor dateilosen Angriffen ist aktiviert, das Modul zur Schadensbegrenzung bei Ransomware-Angriffen ist aktiviert und überwacht sowohl den lokalen Rechner als auch Remote-Freigaben, das Hyperdetect-Modul ist aktiviert, und alle seine Schutzstufen sind auf normal oder aggressiv eingestellt, das Modul für den erweiterten Exploit-Schutz ist aktiviert und so konfiguriert, dass es den Speicherzugriff bei LSASS-Angriffen blockiert und Prozesse im Falle von Berechtigungsausweitungen beendet. Das Sandbox Analyzer-Modul ist aktiviert und so konfiguriert, dass es Inhalte in einem aggressiven Modus vorfiltert (weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation).
Das Netzwerkschutzmodul ist aktiviert, das Scan-SSL-Modul ist aktiviert, das Modul zum Schutz vor Phishing ist aktiviert, das Scannen des Web- und E-Mail-Verkehrs ist aktiviert, das Modul Network Attack Defense ist aktiviert, und alle Angriffstechniken sind aktiviert, und die auszuführende Aktion ist „Blockieren“.
Das Firewall-Modul ist aktiviert.
Das Remote-Shell-Modul ist aktiviert.
Das EDR-Modul ist aktiviert.
Alle vorab genehmigten Maßnahmen für die MDR-Services sind aktiviert.
Der Kunde hat mindestens einen gültigen Notfallkontakt im MDR-Portal hinterlegt.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist in der Management Console aktiviert, oder Single-Sign-On mit Zwei-Faktor-Authentifizierung ist für alle Benutzer der Management Console aktiviert und wird erzwungen.
Der Agent wird vom Kunden nicht absichtlich manipuliert und ist in seiner neuesten Version auch auf den Bitdefender-Update-Servern verfügbar.
ii. Betriebssystem:
Die Services gelten für Standard-Windows-, Linux- und MacOSX-Agenten (keine Altversionen) sowie für die unterstützten Versionen von Microsoft Windows (wie in der GravityZone-Produktdokumentation angegeben).
Jeder Endpoint ist vor der Installation des GravityZone-Agenten frei von Malware.
Das Betriebssystem ist auf jedem abgedeckten Endpoint vollständig aktualisiert und gepatcht, sodass die aktuellen Sicherheitsupdates verfügbar sind, und alle gefährdeten Anwendungen sind auf die jeweils neueste Version aktualisiert.
1.9. Professional Services für MDR
Die Professional Services treten zu einem einvernehmlich vereinbarten Termin in Kraft, der in einer von den Parteien unterzeichneten Leistungsbeschreibung angegeben ist. Für Professional Services erstellte Voranschläge auf Zeit- und Materialbasis sind nur Schätzungen und beinhalten keinen garantierten Fertigstellungszeitpunkt. Professional Services, die auf Basis einer festen Gebühr erbracht werden, sind auf den in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungsumfang beschränkt.
1.10. Cybersecurity Warranty Service.
Bitdefender bietet einen eingeschränkten Cybersecurity Warranty Service für Kunden mit einem vollständig bezahlten Abonnement für MDR-Services, die eine aktuell unterstützte Version der MDR-Services korrekt installiert und voll funktionsfähig auf ihren Endpoints haben (für bestimmte MDR-Servicetypen, wie auf den Bitdefender-Websites und in der Geschäftsdokumentation angegeben) (die „Gewährleistung“), im Einklang mit den Bedingungen des Cybersecurity Warranty Service in der Gewährleistungsvereinbarung, die auf der Bitdefender-Website unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.bitdefender.com/en-us/site/view/bitdefender-terms-and-conditions-for-cybersecurity-warranty-service-warranty-agreement (die „Gewährleistungsvereinbarung“).
2. Nutzungsrechte
2.1. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Bitdefender dem Kunden ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht auf Zugriff und Nutzung der MDR-Services gemäß der geltenden Dokumentation ausschließlich für die interne Nutzung des Kunden während des jeweiligen Gültigkeitszeitraums. Die interne Nutzung ist in jedem Fall auf den Zugriff und die Nutzung durch die Mitarbeiter des Kunden, die Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen des Kunden und die Auftragnehmer des Kunden beschränkt, und zwar ausschließlich im Namen des Kunden und zum Nutzen des Kunden. Zur Klarstellung: Die interne Nutzung umfasst nicht den Zugriff oder die Nutzung: (i) zugunsten einer anderen natürlichen oder juristischen Person als dem Kunden oder der verbundenen Unternehmen des Kunden oder (ii) in jeglichem Fall zur Entwicklung eines Produkts oder einer Dienstleistung. Der Zugriff und die Nutzung durch den Kunden sind auf die Menge in der jeweiligen Bestellung beschränkt.
Der Kunde kann seinen Benutzern die Nutzung der MDR-Services gemäß dieser Vereinbarung gestatten, und er ist für die Einhaltung dieser Vereinbarung bei einer solchen Nutzung verantwortlich.
Während der Installation kann es vorkommen, dass die MDR-Services andere Sicherheitsprodukte deinstallieren oder deaktivieren, falls diese Produkte mit der Bitdefender-Lösung nicht kompatibel sind.
2.2. Der Kunde verpflichtet sich, die MDR-Services in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften zu nutzen und erkennt an, dass er allein dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob eine bestimmte Nutzung der MDR-Services mit diesen Gesetzen, Regeln und Vorschriften vereinbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, von seinen Benutzern alle erforderlichen Rechte und Berechtigungen zur Nutzung der MDR-Services einzuholen.
Der Kunde ist haftbar und verantwortlich für alle Handlungen und Unterlassungen, die im Zusammenhang mit den Konten des Kunden oder der Benutzer des Kunden erfolgen.
3. Nutzungseinschränkungen
3.1. Der Kunde wird die MDR-Services (oder Teile davon) nicht zu folgenden Zwecken nutzen: (i) Bitdefender-Lösungen und -Services ändern, öffentlich anzeigen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen oder sie anderweitig modifizieren; (ii) Bitdefender-Lösungen und -Services an Dritte vertreiben oder anderweitig übertragen oder einen Dritten beschäftigen oder autorisieren, die MDR-Dienste zu nutzen, daraus Nutzen zu ziehen oder sie anzusehen oder die Verwaltung, das Hosting oder den Support für MDR-Services bereitstellen, es sei denn, dies ist im vorliegenden Dokument ausdrücklich gestattet; (iii) Dritten den Zugriff auf oder die Nutzung von Bitdefender-Lösungen und -Services ermöglichen, es sei denn, dies ist in diesem Dokument ausdrücklich gestattet; (iv) öffentlich zugängliche Internetlinks zu MDR-Services erstellen oder Inhalte von MDR-Services auf einem anderen Server oder drahtlosen oder internetbasierten Gerät framen oder spiegeln; (v) den Quellcode (falls vorhanden) für Bitdefender-Lösungen und -Services zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, ihn abzuleiten (außer in dem Umfang, in dem ein solches Verbot ausdrücklich durch geltendes Recht ausgeschlossen ist), seine Funktionen umgehen oder versuchen, sich unbefugten Zugriff auf die MDR-Services oder die damit verbundenen Systeme oder Netzwerke zu verschaffen; (vi) MDR-Services nutzen, um die Sicherheitsvorkehrungen des Netzwerks/der Daten einer anderen Partei zu umgehen, Malware, Funktionen zur unbefugten heimlichen Überwachung, Datenänderung, Datenexfiltration, Erpressung von Lösegeld für Daten oder Datenvernichtung zu entwickeln; (vii) Hinweise auf Eigentumsrechte, die in Bitdefender-Lösungen und -Services erscheinen, entfernen oder ändern; (viii) Stresstests, Wettbewerbs-Benchmarking oder Analysen der MDR-Services durchführen oder Leistungsdaten der MDR-Services bereitstellen oder veröffentlichen; (ix) Dritte dazu veranlassen, ermutigen oder unterstützen, eine der vorgenannten Handlungen vorzunehmen.
Anhang A – Die Bedingungen von Bitdefender für den Cybersecurity Warranty Service („Gewährleistungsvereinbarung“), wie hier aufgeführt: https://www.bitdefender.com/en-us/site/view/bitdefender-terms-and-conditions-for-cybersecurity-warranty-service-warranty-agreement regeln die Bereitstellung des Cybersecurity Warranty Service zusammen mit dieser Vereinbarung.
ANLAGE C – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE BITDEFENDER OFFENSIVE SECURITY SERVICES UND CYBERSECURITY ADVISORY SERVICES
Bitdefender und der Kunde können eine oder mehrere Leistungsbeschreibungen (Statements of Work, SOWs) abschließen, die den hier aufgeführten Bedingungen unterliegen: https://www.bitdefender.com/en-us/site/view/terms-and-conditions-for-providing-bitdefender-offensive-and-cybersecurity-advisory-services sowie diesem Rahmenvereinbarung, der zusätzliche Verpflichtungen zwischen ihnen festlegt.
ANLAGE D - BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BITDEFENDER THREAT-INTELLIGENCE-LÖSUNGEN
Bitdefender und der Kunde können eine oder mehrere Bestellungen für Bitdefender Threat Intelligence Solutions und die zugehörigen Threat Intelligence Data abschließen, die den Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung unterliegen. Diese legt zusätzliche Verpflichtungen zwischen den Parteien für die Nutzung der Bitdefender Threat Intelligence Solutions fest, die den unter https://www.bitdefender.com/en-us/site/view/terms-and-conditions-for-bitdefender-threat-intelligence-solutions aufgeführten Bedingungen unterliegen.
Anlage E: BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR GRAVITYZONE SECURITY DATA LAKE UND GRAVITYZONE SECURITY DATA LAKE FOR MDR
Diese Anlage E ergänzt die Rahmenvereinbarung für Bitdefender-Unternehmenslösungen und -services ausschließlich für Kunden, die GravityZone Security Data Lake („Data-Lake-Lösungen“) oder GravityZone Security Data Lake for MDR („Data-Lake-Lösung und MDR-Service“) erwerben, zusammen als „Data-Lake-Lösung“ bezeichnet. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Anlage E und der Vereinbarung gilt diese Anlage E für die Data-Lake-Lösung.
1. Definitionen
1.1. "3rd Party Log Source" bezeichnet jede vom Kunden kontrollierte Lösung, jedes System oder jede Anwendung (einschließlich Sicherheitsprodukte, Infrastruktur oder kundenspezifische Anwendungen), die Protokolle oder Ereignisse erzeugt, welche der Kunde an die Data Lake Services weiterleitet.
1.2. “Active Data” bezeichnet "Customer Content", der durchsucht, mit anderen aktiven Daten korreliert und für die Erstellung von Warnmeldungen, Dashboards und andere In-Product-Funktionen verwendet werden können. Archivierte Daten sowie Daten im Data Warehouse werden nicht als Active Data gezählt.
1.3. “Active Data Period” bezeichnet die Anzahl der Tage, während der der "Customer Content" in durchsuchbarer Form aufbewahrt wird. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der "Customer Content" in das Archiv zur langfristigen Speicherung verschoben, sofern das Archiv im Rahmen der Lizenz des Kunden enthalten ist.
1.4. "Customer Content" bezeichnet sämtliche Daten, Protokolle, Ereignisse oder sonstige Inhalte, die der Kunde (oder dessen Benutzer, Systeme oder "3rd Party Log Sources") an die Data Lake Services übermittelt oder über diese weiterleitet.
1.5. “Event Enrichment” bezeichnet alle zusätzlichen Inhalte, die dem Rohereignis durch die Lösung hinzugefügt werden. Parser, die auf Ereignissen ausgeführt werden, um diese index- und suchfähig zu machen, sowie die Hinzufügung weiterer Kontextinformationen aus Drittquellen (z. B. Threat-Intelligence-Feeds oder Whois-Abfragen zu bestimmten Ereignisinformationen), sind Beispiele für Enrichment-Szenarien.
1.6. "Daily Ingestion Volume" bezeichnet die Gesamtmenge an "Customer Content", die innerhalb eines Kalendertages von den Data Lake Services aufgenommen und durchsuchbar gemacht wird, gemessen nach Parsing, Normalisierung und Enrichment, wie in der Geschäftsdokumentation beschrieben.
1.7. "Data Warehouse" bezeichnet die kostengünstigere Speicheroption innerhalb der Data Lake Services für nicht durchsuchbare Daten, die der Kunde direkt bei der Erfassung dorthin leitet und die zu einem späteren Zeitpunkt wieder in den durchsuchbaren Zustand versetzt werden können.
1.8. "Forwarder" bezeichnet von Bitdefender bereitgestellte Software zur Protokollerfassung und -weiterleitung, die vom Kunden installiert wird, um Protokolle zu aggregieren und sicher an die Data Lake Services zu übertragen.
1.9. "Sidecar" bezeichnet einen optionalen Endpoint-Agent, der lokale Systemprotokolle erfassen und über einen Forwarder weiterleiten kann.
2. NUTZUNGSMETRIKEN UND MEHRNUTZUNG
2.1. Die Nutzung des Dienstes wird anhand des "Daily Ingestion Volume", der Größe des "Data Warehouse" und der jeweils geltenden Aufbewahrungszeiträume gemessen, wie in der Geschäftsdokumentation des Kunden festgelegt.
2.2. Für For Bitdefender Data Lake -Daily Ingestion Volume, Überschreitet der Kunde das erworbene "Daily Ingestion Volume" an mehr als fünf (5) Tagen innerhalb eines Kalendermonats, kann Bitdefender dem Kunden die nächsthöhere Stufe in Rechnung stellen, rückwirkend zum ersten Tag der Überschreitung.
2.3. Für Bitdefender Data Lake – Data Warehouse: Wenn der Kunde die gekaufte Data-Warehouse-Größe überschreitet, kann Bitdefender dem Kunden die nächsthöhere Stufe in Rechnung stellen, rückwirkend zum ersten Tag der Überschreitung.
Sollte der Speicherplatz jedoch die maximale Kapazitätsgrenze erreichen, kann Bitdefender die ältesten Daten im Data Warehouse automatisch löschen, bis im Verhältnis zur Größe des Data Warehouse mindestens fünf (5) % freier nutzbarer Speicherplatz vorhanden ist.
2.4. Bitdefender kann die Data-Lake-Services bei Übernutzung oder Nichtzahlung mit einer Frist von 5 Tagen gemäß der Vereinbarung aussetzen. Wenn das Problem nicht innerhalb von 10 Tagen behoben wird, kann Bitdefender die Vereinbarung kündigen.
3. KUNDENPFLICHTEN
3.1. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, Protokolle bzw. Ereignisse auszuwählen, zu konfigurieren und rechtmäßig an die Data Lake Services weiterzuleiten sowie sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung solchen "Customer Contents" und dessen Weitergabe an Bitdefender verfügt.
3.2. Der Kunde darf keine technischen oder vertraglichen Nutzungslimits umgehen, wie in der Vereinbarung, in der Geschäftsdokumentation oder auf den Bitdefender-Websites festgelegt.
4. DATENVERARBEITUNG UND -AUFBEWAHRUNG
4.1. "Customer Content" wird gemäß den in der Bestellung festgelegten Aufbewahrungs- und Speicheroptionen gespeichert. Nach Beendigung oder Ablauf der Gültigkeitsdauer der Data Lake Services kann der Kunde noch dreißig (30) Tage lang auf seinen "Customer Content" zugreifen; danach kann Bitdefender den verbleibenden "Customer Content" löschen, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für NFR-(Not-For-Resale) und Testlizenzen kann Bitdefender den verbleibenden "Customer Content" bereits zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Ablaufs der Gültigkeitsdauer der Data Lake Services löschen, ohne einen zusätzlichen Zugriff von dreißig (30) Tagen zu gewähren.
4.2. "Customer Content" in "Active Data" wird nach Ablauf der "Active Data Period" automatisch in das Archiv verschoben. Sobald die Archivierungsdauer erreicht ist, wird der betreffende "Customer Content" gelöscht.
4.3. Vorbehaltlich 2 werden Kundeninhalte im „Data Warehouse“ automatisch gelöscht, sobald die erworbene Data-Warehouse-Größe erreicht ist, beginnend mit den ältesten Daten im Warehouse, bis wieder 5 % des gesamten Speicherplatzes für die Nutzung freigegeben wurden. Wenn Kundeninhalte im „Data Warehouse“ das lizenzierte Limit erreichen, wird die Datenaufbewahrungsrichtlinie durchgesetzt, indem Daten fortlaufend täglich gelöscht werden. Die täglichen Daten werden schrittweise gelöscht, bis mindestens fünf Prozent (5 %) der lizenzierten Speicherkapazität freigegeben sind.
4.4. Kundeninhalte in den Bereichen „Data Warehouse“ und „Archiv“ werden innerhalb von 5 Tagen automatisch gelöscht, wenn eine Lizenz von einer Lizenz, die diese Funktionen beinhaltet, zu einer Lizenz geändert wird, die diese Funktionen nicht beinhaltet (z. B. beim Wechsel von einer Lizenz mit Archivfunktion zu einer Lizenz ohne Archivfunktion bei der Verlängerung).
5. DATA LAKE- UND MDR-DIENST
5.1. Erwirbt der Kunde Data Lake + MDR Service, erteilt er den MDR-Teams von Bitdefender die Berechtigung, auf den im Rahmen der Data Lake Services verarbeiteten "Customer Content" zuzugreifen und diesen für MDR-Zwecke, einschließlich Enrichment, Erkennung und Threat-Hunting, zu verwenden, und zwar in Bezug auf die von Bitdefender veröffentlichten, unterstützten "3rd Party Log Sources".
5.2. Der Bitdefender MDR Service erhält Zugriff auf den "Customer Content", um die Bereitstellung der Data Lake Services zu ermöglichen. Die Liste der unterstützten 3rd Party Log Sources wird auf dieser Service-Seite auf dem neuesten Stand gehalten : https://www.bitdefender.com/en-us/business/products/gravityzone-security-data-lake. Der Leistungsumfang des Dienstes beschränkt sich ausschließlich auf die unterstützten "3rd Party Log Sources". Der MDR-Service kann die Protokolle/Ereignisse dieser Lösungen sowohl zur Anreicherung bestehender Sicherheitsvorfälle als auch zur Erkennung neuer Vorfälle verwenden. Zu diesem Zweck kann der MDR-Service manuelle oder automatisierte Suchvorgänge durchführen, Parser und Dashboards installieren sowie zusätzliche "Event Definitions" oder "Sigma Rules" im Produkt anlegen, soweit sie sich auf den unterstützten Satz an "3rd Party Log Sources" beziehen. Solche Maßnahmen sind für den Kunden nicht immer sichtbar (z. B. automatisierte Threat-Hunting-Abfragen).
6. DIENSTSPEZIFISCHE EINSCHRÄNKUNGEN
6.1. Die Leistung der Data Lake Services kann durch erhebliche Mehrnutzung beeinträchtigt werden. Der Kunde nimmt dieses Risiko zur Kenntnis und wird eine solche Mehrnutzung nach Benachrichtigung gemäß der Vereinbarung unverzüglich beheben.
6.2. Die Leistung der Data Lake Services kann ferner durch eine übermäßige Anreicherung von Ereignissen oder durch die Abhängigkeit von der Servicequalität externer Datenquellen (z. B. Threat-Intelligence-Feeds oder sehr große Lookup Tables) beeinträchtigt werden. Der Kunde nimmt dieses Risiko zur Kenntnis und wird entsprechende Konfigurationen nach Benachrichtigung gemäß der Vereinbarung unverzüglich anpassen.