
Bei Bitdefender geben wir uns nicht damit zufrieden, Benutzer vor Malware, Datenverletzungen und Betrug zu schützen.
Die digitalen Bedrohungen, denen wir heute ausgesetzt sind, gehen über Code und Daten hinaus: Sie beeinträchtigen unsere psychische Gesundheit, unser emotionales Wohlbefinden und unser Gefühl der Sicherheit im Internet.
Cybermobbing ist eine dieser unsichtbaren, aber zutiefst schädlichen Bedrohungen. Es gefährdet vielleicht nicht Ihre Dateien oder Passwörter, kann aber bleibende emotionale Schäden verursachen.
Da Europa im November den Monat der Sensibilisierung für die Bekämpfung von Mobbing begeht, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um dieses Thema anzugehen.
In einem früheren Artikel haben wir gemeinsam mit Dr. Mickaël Worms-Ehrminger die emotionalen und psychologischen Auswirkungen von Cybermobbing untersucht. Heute befassen wir uns mit dem rechtlichen Rahmen, um zu verstehen, wie das Justizsystem Cybermobbing definiert und bestraft und was Opfer tun können, um Schutz und Gerechtigkeit zu erlangen.
Zu diesem Zweck haben wir mit einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt gesprochen, der uns seine Gedanken zu den Herausforderungen, Fortschritten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Online-Belästigung mitgeteilt hat.
In Deutschland wird für Cybermobbing üblicherweise der Begriff „Cybermobbing” verwendet. Rechtlich gesehen gibt es noch keine einheitliche, im deutschen Strafgesetzbuch festgeschriebene Definition, aber das Phänomen wird durch mehrere gesetzliche und behördliche Bestimmungen erfasst:
Allgemeine Definition
Cybermobbing gilt als eine Form von Mobbing, das über digitale Medien (soziale Netzwerke, Messenger, Foren usw.) begangen wird. Es ist gekennzeichnet durch wiederholte Handlungen, die darauf abzielen, einer Person durch Beleidigungen, Drohungen, die Verbreitung von Gerüchten oder persönlichen Daten, Identitätsdiebstahl usw. zu schaden.
Anwendbarer rechtlicher Rahmen
Keine spezifische strafrechtliche Definition: Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) enthält keinen Artikel, der sich speziell mit „Cybermobbing” befasst. Die Strafverfolgung erfolgt über bestehende Straftatbestände, wie z. B.:
§ 238 StGB – Stalking (obsessive Belästigung), auch online anwendbar.
§ 185 StGB – Beleidigung.
§ 241 StGB – Bedrohung.
§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
Jugendschutz: Fälle, in denen Kinder oder Jugendliche involviert sind, können durch Jugendschutzbestimmungen verschärft werden.
NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz): Dieses Gesetz verpflichtet soziale Plattformen, offensichtlich rechtswidrige Inhalte (Beleidigungen, Drohungen, Aufstachelung zum Hass) innerhalb von 24 bis 48 Stunden zu löschen, andernfalls drohen Geldstrafen von bis zu 50 Millionen Euro.
Rechtsprechung und Praxis
Da es keine strenge gesetzliche Definition gibt, stützen sich die deutschen Gerichte auf den Begriff „Mobbing”: wiederholtes missbräuchliches Verhalten, das die Würde und die psychische Gesundheit des Opfers verletzt. Dieser Ansatz stammt aus dem Arbeitsrecht, erstreckt sich aber auch auf Online-Verhaltensweisen.
Reicht das NetzDG aus?
Das NetzDG (Gesetz zur Durchsetzung der Online-Aktivitäten in sozialen Medien) war 2017 ein wegweisendes Gesetz, das Plattformen verpflichtete, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden und andere Inhalte innerhalb von 7 Tagen zu entfernen. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen von bis zu 50 Millionen Euro. Es umfasst 21 bis 22 Straftatbestände (Hassrede, Bedrohungen, Verleumdung usw.) und sieht seit den Änderungen von 2021 Transparenz- und Meldepflichten gegenüber der Polizei vor.
Veralteter Rahmen: Seit 2023 hat das Digital Services Act (DSA) das NetzDG weitgehend ersetzt und die Regelungen auf europäischer Ebene harmonisiert.
Das NetzDG war ein wichtiger Schritt, reicht aber nicht aus, um Hass im Internet zu beseitigen. Es hat unbeabsichtigte negative Folgen (Überzensur), geht nicht auf die Probleme der algorithmischen Transparenz oder der proaktiven Moderation ein und seine Wirksamkeit hängt stark von der Kooperation der Plattformen und der Inanspruchnahme von Rechtsmitteln ab. Heute zielt die DSA darauf ab, diese Lücken durch umfassendere Verpflichtungen (systemische Risikobewertungen, Audits, Datenzugang) zu schließen.
Hier sind die möglichen Rechtsmittel für ein Opfer von Cybermobbing in Deutschland:
Strafanzeige
Ein Opfer kann bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.
Die folgenden Straftatbestände kommen in Frage:
Stalking (§238 StGB): obsessive Belästigung, auch online anwendbar.
Beleidigung (§185 StGB), Drohung (§241 StGB).
Verletzung der Privatsphäre (§201a StGB) durch die Verbreitung von Bildern ohne Zustimmung.
Die Anzeige kann online über bestimmte Bundesländer oder direkt bei der Polizei erstattet werden.
Meldung an Plattformen
Dank des NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) müssen soziale Netzwerke offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 bis 48 Stunden löschen.
Opfer können die internen Melde-Tools der Plattformen (Facebook, Instagram, TikTok usw.) nutzen.
Wird der Inhalt nicht gelöscht, kann das Bundesamt für Justiz (Bundesamt für Justiz) eingeschaltet werden.
Zivilrechtliche Schritte
Unterlassungsklage: um die Handlungen zu unterbinden.
Ersatz des immateriellen und materiellen Schadens: Entschädigung möglich, wenn das Opfer den erlittenen Schaden nachweist.
Diese Klagen werden vor den Zivilgerichten (Amtsgericht oder Landgericht) verhandelt.
Sofortiger Schutz
Konten sperren, Datenschutzeinstellungen ändern, Beweise sichern (Screenshots, URL, Datum/Uhrzeit).
Diese Elemente sind für die Anzeige und die Gerichtsverfahren unerlässlich.
Unterstützung und Begleitung
Hotlines und Vereine: Hilfetelefone für Opfer digitaler Gewalt.
Rechtsberatung: auf Strafrecht und Digitalrecht spezialisierte Anwälte.
Psychologische Unterstützung: empfohlen bei psychischer Belastung.
Wichtige Kontakte
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Onlinekommunikation/Cybermobbing-und-Cyberstalking/cybermobbing-und-cyberstalking_node.html
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/medienkompetenz/was-ist-cybermobbing--86484
Ratgeber Cyber-Mobbing von klicksafe.de
Lokale Polizei: www.polizei.de
Vereine: www.nummergegenkummer.de, www.cybermobbing-hilfe.de
Telefonische Beratung für Kinder und Jugendliche: 0800 1110333
Telefonische Beratung für Eltern: 0800 1110550
Der Schutz von Familien im Internet beginnt mit Bewusstsein – und den richtigen Tools
Wir bei Bitdefender glauben, dass der Schutz Ihrer Lieben mehr bedeutet als nur das Abwehren von Viren.
Unsere Bitdefender Family Pack- und Bitdefender Premium Security-Pakete enthalten Kindersicherungsfunktionen, die Eltern dabei helfen sollen
Online-Aktivitäten und Bildschirmzeit verantwortungsbewusst zu überwachen.
Unangemessene oder schädliche Inhalte zu filtern.
Über das digitale Wohlergehen ihrer Kinder informiert zu bleiben, ohne deren Privatsphäre zu verletzen.
Durch eine Kombination aus Aufklärung, Einfühlungsvermögen und intelligenter Schutzmaßnahmen können Familien sicherere Online-Räume schaffen, in denen Respekt und Freundlichkeit großgeschrieben werden.
tags
The meaning of Bitdefender’s mascot, the Dacian Draco, a symbol that depicts a mythical animal with a wolf’s head and a dragon’s body, is “to watch” and to “guard with a sharp eye.”
Alle Beiträge sehenMärz 13, 2025
Juli 12, 2024
Juli 01, 2024
Juni 10, 2024